„Nicht erforderlich“
Kreuzung Menzinger / Amalienburgstraße: Keine Änderungen nötig
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat einen Vorschlag des Bezirksausschusses Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) abgelehnt, nach dem die Schaltung der Fußgängerampel an der Menzinger Straße, auf Höhe der Schragenhofstraße, verlängert werden soll. Wie das KVR mitteilt, wird die signalgesicherte Fußgängerquerung an der Ampelanlage in der Menzinger / Schragenhofstraße – über die beiden stadteinwärtigen Fahrspuren der Menzinger Straße – aus funktionalen und verkehrstechnischen Gründen von der benachbarten Ampelanlage Amalienburg- / Menzinger Straße angesteuert. Hierdurch werde sichergestellt, dass die fragliche signalgesicherte Fußgängerquerung mit dem vorgelagerten Signalquerschnitt in der Amalienburgstraße koordiniert umgeschaltet wird.
Schutzzeit
Die beiden stadteinwärtigen Fahrspuren der Menzinger Straße sind laut KVR mit einer Breite von rund sieben Metern relativ kompakt, die Mindestfreigabedauer für die dort querenden Fußgänger und Radfahrer sei mit sechs Sekunden ausreichend dimensioniert. „Somit ist gewährleistet, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen im Rahmen der angebotenen Freigabe – und der sich unmittelbar daran anschließenden Schutzzeit – ebenfalls sechs Sekunden – sicher queren können“, heißt es in dem Schreiben des KVR an den Lokalparlament.
„Normales Gehtempo“
„Leider ist den Verkehrsteilnehmern häufig nicht bekannt, dass zum Queren einer Fahrbahn nicht nur die Zeit des Grünlichts zur Verfügung steht, sondern stets die nachfolgende Rotphase eine Schutzzeit beinhaltet, die es ermöglicht, eine beim Umschalten von Grün auf Rot begonnene Querung noch sicher und in normalem Gehtempo zu beenden“, erklärt das KVR weiter. Das Grünlicht bedeute ausschließlich, dass Fußgänger ihre Straßenüberquerung beginnen und die Fahrbahn betreten dürfen. Die Schutzzeit sorge somit dafür, dass Fahrzeuge, die anschließend ihre Freigabe bekommen, noch solange zurückgehalten werden, um die Fahrbahnquerung vollständig abzuschließen.
„Die hier genannten Freigabe- und sich daran anschließenden Schutzzeiten, sind somit geeignet, damit auch mobilitätseingeschränkte Personen die beiden stadteinwärtigen Fahrspuren der Menzinger Straße vollständig signalgesichert queren können. Eine über die vorhandene Freigabezeit hinausgehende Verlängerung, ist aus objektiven Gründen nicht erforderlich“, betont das KVR. Auch die Wahrnehmbarkeit des gegenständlichen Signalquerschnitts ist nach Auffassung des Mobilitätsreferates uneingeschränkt gegeben.
„Handlungsweise entsprechend variieren“
Durch Anzahl, Anordnung und Ausstattung der besagten Ampelanlagen in der Menzinger Straße, könne eine mit der erforderlichen Aufmerksamkeit am Straßenverkehr agierender Verkehrsteilnehmer, den Signalquerschnitt problemlos erkennen und die eigene Handlungsweise entsprechend variieren, so das KVR weiter. Änderungen an der Ampelanlage halte man deshalb derzeit auch für nicht erforderlich.
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