„Das ist so in Ordnung“
Verkehrssicherheit in der Waisenhausstraße ist gewährleistet
In der Waisenhausstraße wird es keine zusätzlichen Querungsmöglichkeiten geben. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat eine dahingehende Empfehlung aus der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirks abgelehnt. In einem Antrag hatte ein Anwohner gefordert, dass die Stadt München zusätzliche sichere Querungen der Waisenhausstraße ermöglicht. „Besonders während der Stoßzeiten vormittags und nachmittags ist eine Querung der Waisenhausstraße für Kinder und ältere Bürger jenseits der vorhandenen Ampeln und Zebrastreifen kaum oder gar nicht möglich“, heißt es in der Antragsbegründung. „Die gesicherten Übergänge liegen aber besonders im Bereich zwischen Klugstraße und St.-Galler-Straße und zwischen St.-Galler-Straße und Ruffinistraße sehr weit auseinander.“ Ein gesicherter Übergang verlange teilweise zusätzliche Wege von bis zu 500 Metern, „zum Beispiel wenn man versucht, die Waisenhausstraße auf der Höhe der Tizianstraße sicher zu überqueren.“
Die Fließgeschwindigkeit des Autoverkehrs sei sowohl während der Stoßzeiten aber auch zu den Randzeiten insgesamt für ein Gebiet mit so intensiver Wohnbebauung sehr hoch. „Das führt gerade am Zebrastreifen auf der Höhe der Hohenlohestraße und an der Klugstraße immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrradfahrern, Fußgängern und Autofahreren“, so der Mann weiter. „Eine Reduzierung der Fließgeschwindigkeit durch Schaffung von zusätzlichen sicheren Querungsmöglichkeiten, durch straßenbauliche Maßnahmen und gegebenenfalls durch die Reduzierung des Tempolimits kann hier Sicherheit für querende Fußgänger schaffen“, meint der Mann. „Positive Nebeneffekte wären eine Reduzierung der Lärmbelastung für Anwohner der Waisenhausstraße und eine Absenkung der Stickoxid- und Feinstaubbelastung.“
Verkehrszählungen durchgeführt
Nach den Beobachtungen der Polizei sei im überwiegenden Teil der Waisenhausstraße kein erhöhtes Querungsbedürfnis für Fußgänger erkennbar, heißt es nun von Seiten des KVR. Lediglich im Umfeld der Klugstraße, in dem sich mehrere Gewerbebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte befinden, sei ein etwas höheres Fußgängeraufkommen zu verzeichnen, das aber problemlos über den dort befindlichen lichtzeichengeregelten Übergang abgewickelt werden könne. Zur Prüfung, ob auf Höhe Tizianstraße eine zusätzliche Fußgängerampel errichtet werden soll, habe man Verkehrszählungen durchgeführt – mit dem Ergebnis, dass grundsätzlich für die Querungen ausreichend Zeitlücken vorhanden seien. Laut KVR gab es keine gefährlichen Verkehrssituationen.
Auch die Unfallsituation sei unauffällig. „In den letzten drei Jahren ereigneten sich drei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung, die im Zusammenhang mit abbiegenden Fahrzeugen beziehungsweise verspäteter Räumung des Kreuzungsbereichs standen“, heißt es von Seiten des KVR weiter. Nach übereinstimmender Einschätzung der Polizei und des KVR bestehe kein Bedarf für weitere Verkehrsmaßnahmen in der Waisenhausstraße.
„Fußgängern und Radfahrern Vorrang eingeräumen“
Dies will der Antragsteller so allerdings nicht hinnehmen. „Ich stelle den Antrag auf Weiterbehandlung des Ganzen beim KVR – mit dem Verweis, die Fließgeschwindigkeit in der Waisenhausstraße zu reduzieren. Autofahrer haben mich auch schon beschimpft, als ich mit meinem Sohn langsam über den Zebrastreifen gegangen bin“, erklärte er auf der jüngsten Sitzung des Bezirksausschusses Neuhausen-Nymphenburg (BA 9). "Aus meiner Sicht stecken zwei Paradigmen dahinter: Paradigma Nummer eins ist, dass die Fließgeschwindigkeit im innerstädtischen Bereich aufrechterhalten werden soll, damit niemand die Straße überqueren kann – in der Landshuter Allee würde ja auch niemand auf die Idee kommen, einfach irgendwo über die Straße zu gehen; Paradigma Nummer zwei ist, dass Fußgängern und Radfahrern im innerstädtischen Bereich eigentlich Vorrang eingeräumt werden sollte. Das will man beim KVR aber nicht.“
Thematik wird nochmal behandelt
Von Seiten des BA 9 könne man die Argumentation des KVR verstehen, betonte Gudrun Piesczek (CSU). „Wir haben die Thematik behandelt und das Schreiben des KVR eingehend diskutiert“, so die Vorsitzende des Unterausschusses Verkehr. „Für uns ist es das so in Ordnung.“ Und Alexander König ergänzte: "Auch mir leuchten die Argumente des KVR ein, aber ich würde vorschlagen, dass wir das Ganze noch einmal in der Unterausschusssitzung behandeln“, sagte der Grünen-Fraktionsvorsitzende. Der BA 9 ist dem Vorschlag gefolgt und hat seine Entscheidung noch einmal vertagt. „Wir können es nochmal besprechen, aber ich habe wenig Hoffnung auf Erfolg“, betonte Gudrun Piesczek abschließend.
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