Bürgerwunsch wird wahr
Haltverbot Straubinger Straße/ Zschokkestraße kommt
„Das absolute Haltverbot im Einmündungsbereich Zschokke-/Straubinger Straße wurde bereits angeordnet“, erklärt Pressesprecher Johannes Johannes Mayer vom Kreisverwaltungsreferat (KVR). Damit erfüllt sich ein schon lange bestehender Bürgerwunsch in Laim. Immer wieder hatten Anwohner, Passanten und Radler auf den gefährlichen Kreuzungsbereich hingewiesen und die Aufhebung des Parkplatzes an der Ecke Zschokke-/Straubinger Straße gefordert. Demnächst soll das Haltverbotsschild aufgestellt werden.
„Sicherheitsaspekt höher bewertet“
„Voraussichtlich wird das Haltverbotsschild an der Straubinger Straße/ Zschokkestraße in der letzten Septemberwoche oder der ersten Oktoberwoche angebracht“, erklärt das für die Beschilderung zuständige Baureferat auf Anfrage der Münchner Wochenanzeiger.
Autofahrer wie auch Radfahrer hatten schon oft auf die schlechte Einsehbarkeit im Kreuzungsbereich hingewiesen und einige Bürgeranträge gestellt: Sowohl für Rechtsabbieger von der Zschokkestraße kommend sei die Sicht in die Straubinger Straße versperrt, als auch für Abbieger aus der Straubinger Straße kommend. Grund dafür sei vor allem der Parkplatz an der Ecke, hieß es in den Bürgerklagen. Zuletzt meldete sich in der öffentlichen Juli-Sitzung des Bezirksausschusses (BA) Laim eine Bürgerin zu Wort und wies auf die Verkehrssituation vor Ort hin (die Wochenanzeiger berichteten). Der BA des 25. Stadtbezirks Laim unterstützte stets das Bürgeranliegen für die Straubinger Straße und befürwortete die Einrichtung einer Haltverbotszone. Erneut setzte sich das Gremium daher für den Bürgerwunsch ein. Dieses Mal mit Erfolg.
Wieso das KVR seine Meinung nun doch noch änderte? Das Amt erklärt auf Nachfrage: „Aufgrund der aktuellen Betrachtung im Benehmen mit der Polizei und dem Bezirksausschuss 25 wurde der Sicherheitsaspekt im gesamten Einmündungsbereich höher bewertet und es wird nunmehr sowohl im Einmündungsbereich der Straubinger Straße (bis zum Beginn bzw. dem Ende der dortigen Parkbucht) als auch in Höhe der in Rede stehenden Parkmöglichkeit für ein Kfz an der Nordseite der Zschokkestraße östlich der Straubinger Straße jeweils eine Haltverbotsregelung vorgesehen.“
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