„Rechtsstreit ist noch anhängig“
Vorerst kein Umbau der Kreuzung Ludwigsfelder- / Eversbuschstraße
An der Kreuzung Ludwigsfelder- und Eversbuschstraße bleibt vorerst alles wie gehabt. Dies geht aus einer Antwort von Baureferentin Rosemarie Hingerl auf einen Antrag der SPD-Stadträte Christian Müller, Jens Röver und Julia Schönfeld-Knor hervor, in dem die Stadtverwaltung gebeten wurde, „rasch für einen vor allem für Schulkinder sowie für Radfahrer sichereren Umbau der Kreuzung Ludwigsfelder-/ Eversbuschstraße zu sorgen.“
Dem Anliegen der Stadträte sei bereits entsprochen worden, teilt Rosemarie Hingerl nun mit. „Für den Ausbau der Kreuzung Ludwigsfelder-/Eversbuschstraße werden Teilflächen aus den Grundstücken Flurnummern 17 und 18, je Gemarkung Allach in einer Größe von zirka 450 Quadratmetern benötigt, die nicht im Eigentum der Stadt stehen“, erklärt die Baureferentin der Landeshauptstadt. Mit Bebauungsplan Nummer 1560 seien diese Grundstücksteilflächen als öffentlicher Verkehrsgrund festgesetzt worden.
"Gravierendste Mängel abstellen"
Nachdem mit den Eigentümern keine Einigung über einen freihändigen Erwerb der erforderlichen Teilflächen erzielt werden konnte, habe das Kommunalreferat ein Enteignungsverfahren eingeleitet. „Im Wege der vorzeitigen Besitzeinweisung in eine knapp 40 Quadratmeter große Teilfläche konnte die Stadt vorab die Gehbahn im Kreuzungsbereich verbreitern und somit wenigstens die gravierendsten Mängel abstellen“, so Rosemarie Hingerl weiter.
Mit Beschluss vom 14. November 2013 habe die Enteignungsbehörde des Kommunalreferats die entschädigungspflichtige Enteignung der für den Ausbau benötigten Flächen ausgesprochen. „Hiergegen wurden durch die Eigentümer Rechtsmittel zum Landgericht München I eingelegt. Der Rechtsstreit ist derzeit noch anhängig“, betont die Baureferentin. „Sobald das Gerichtsverfahren abgeschlossen und der Vollzug des Enteignungsbeschlusses durch das Kommunalreferat absehbar ist, wird das Baureferat die Planungen zur Umgestaltung der Kreuzung unverzüglich aufnehmen.“
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