"Weitere Verbesserung nicht möglich"
Zur Situation der Radfahrer auf der Hackerbrücke
"Außer der im Bestand getroffenen Maßnahmen sind leider keine weiteren Verbesserungen für den Radverkehr in diesem Abschnitt möglich", lautet das Fazit des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zu einem Antrag des Bezirksausschusses Schwanthalerhöhe (BA 8). Auf Anregung aus der Bürgerversammlung hatte das Stadtteilgremium mehr Sicherheit für Radfahrer auf der Hackerbrücke gefordert und zwar konkret durch Einführung von Tempo 30 durchgehend von der Landsberger Straße bis zur Arnulfstraße, durchgezogene Radfahrstreifen und Überholverbot von Radfahrern.
Definierte Gründe
Zum ersten Punkt heißt es im Schreiben des KVR, eine Tempo-30-Zonenregelung komme nur in Betracht, wenn der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Die Grasserstraße stelle jedoch eine wichtige und viel befahrene Nord-Süd-Verbindung zwischen Arnulfstraße und Landsberger-/Bayerstraße dar. Tempo 30 als Einzelmaßnahme sei nur möglich, wenn "besondere, in der Straßenverkehrsordnung definierte Gründe" vorliegen. Die Grasserstraße weise nach Verlauf, Ausstattung und Profilierung keinerlei Besonderheiten auf, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde rechtfertigen könnten. "Auch sind in der Grasserstraße sind keine gegenüber dem Durchschnitt ähnlicher Strecken signifikant erhöhte Unfallraten zu verzeichnen, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer begründen würden", schreibt das KVR. Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser gebe es in der Grasserstraße auch nicht, deshalb bestehe weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit, die Tempo-30-Beschränkung auf die gesamte Straße auszudehnen. Auf der Hackerbrücke selbst bestehe sie ja bereits wegen der engen Fahrbahn.
Kein Platz
Der geforderte durchgezogene Radfahrstreifen könne mangels erforderlichem Platz nicht umgesetzt werden. Und zu einem Überholverbot von Radfahrern gebe es in der Straßenverkehrsordnung keine Regelung: "Die Anordnung eines solchen Verbots ist daher rechtlich nicht möglich."
Zusammenfassend erklärt die zuständige Abteilung, dass im Abschnitt der Grasserstraße zwischen Arnulfstraße und Landsberger Straße immer wieder zahlreiche Verbesserungsvorschläge geprüft worden seien, darunter die Anlage von Schutzstreifen oder das Einrichten einer Fahrradstraße. "Aus verschiedensten Gründen ist dies – wenn auch wünschenswert – leider nicht möglich", so das Fazit.
Im Knotenpunkt Grasser-/Landsberger Straße sei schon "die einzig mögliche Verbesserung" angeordnet und beim Baureferat beauftragt worden, nämlich eine Radverkehrsmarkierung und Rückbau einer Parkbucht – dieser Vorschlag war bei der Bürgerversammlung im April 2016 gemacht worden. Im Rahmen der Fahrbahnsanierung am Knoten Arnulfstraße / Grasserstraße sei außerdem eine Einfädelhilfe für den Radverkehr in Fahrtrichtung Süden markiert worden. Und auf der Brücke gelte ja eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30.
Muss erst was passieren?
Anja Kaiser (Grüne), Vorsitzende des Unterausschusses Umwelt und Verkehr, ärgerte sich über das Argument der mangelnden Unfallzahlen. "Die vielen Fast-Unfälle werden nicht berücksichtigt – dass immer erst etwas passieren muss..."
Lichtblick für Radfahrer bleibt der Arnulfsteg, der eine autofreie Überquerung der Bahngleise zwischen Hacker- und Donnersbergerbrücke ermöglichen wird. Ende 2020 soll das Bauwerk fertig gestellt sein.
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