Vertrag lässt Erweiterung nicht zu
Sendlinger wollen bei DAV-Änderung angehört werden
Der Deutsche Alpen-Verein (DAV) will die Beton‐Freianlage des Kletter- und Boulderzentrums in Thalkirchen durch ein zweistöckiges Boulder‐Areal mit Außenboulder‐ und Außenkletterwänden ersetzen und hat dazu eine Petition gestartet. Vor allem aus ökologischen Gründen lehnen die Sendlinger dies ab. Die Kletteranlage liege in einem höchst sensiblen Bereich der schon jetzt erheblich versiegelten Stadt, erklärte der Sendlinger Bezirksausschuss.
Er hatte daher im Mai von der Stadtverwaltung Auskunft verlangt, was und wieviel der DAV an der Thalkirchner Straße überhaupt bauen darf. Die Sendlinger erinnerten daran, dass der DAV nach der letzten Erweiterung seiner Kletteranlage 2011 zugesichert habe, es werde keine weiteren Erweiterungsbauten in der Grünanlage geben.
Das städt. Kommunalreferat teilte den Sendlinger nun mit, die Grundlage für das DAV-Kletterzentrum sei ein Erbbaurecht, das aber nur den gegenwärtigen Bestand regle. Wenn der DAV eine neue Erweiterung wolle, müsse erst der bestehende Erbbauvertrag angepasst werden.
Sollte eine solche Anpassung geplant werden, will der Sendlinger Bezirksausschuss davon wissen: "Sollte der Erbbaurechtsvertrag geändert werden, wollen wir unser Anhörungsrecht wahrnehmen", unterstrich Ernst Dill.
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