Radler dürfen jetzt auch bergab
Neue Beschilderung am Maria-Einsiedel-Berg
Der Maria-Einsiedel-Berg ist ein Weg, den Fußgänger und Radfahrer gemeinsam nutzen. Bergauf ist der Weg mit einem blauen Gehweg-Schild und dem Zusatz "Radfahrer frei" gekennzeichnet.
Bergab war es bis Dezember anders: Weil der Weg kurvig und unübersichtlich ist, gab es dort nur das "Gehweg"-Schild. Der "Radfahrer frei"-Zusatz fehlte und das Radlerverbot wurde zusätzlich mit dem rot umrandeten Zeichen "Verbot für den Radverkehr" unterstrichen.
Doppelt, aber eindeutig
Das städtische Kreisverwaltungsreferat (KVR) erklärte dieses Verbot: Man wolle zum einen Gefahren beim Bergabfahren mit dem Rad auszuschließen; zum anderen lehnen die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (das ist ein auch in Bayern gültiges technisches Regelwerk) einen gemeinsamen Rad- und Fußgängerverkehr ab einem Gefälle von mehr als 3% ab.
Der Maria-Einsiedel-Berg ist jedoch als solch ein gemeinsamer Weg gewidmet. Die Bergab-Beschilderung mit "Gehweg" (dieses Schild erlaubt nur Fußgängern die Nutzung) und "Radfahren verboten" (dieses Schild verbietet Radfahrern die Nutzung) ist laut KVR indes eine unzulässige Doppelbeschilderung.
"Das ist nicht glücklich"
Das KVR ließ daher das "Radverbot"-Schild oben am Berg entfernen. Zugleich wurde der Zusatz "Radfahrer frei" angebracht, der das Bergabradeln trotz der möglichen Gefährdung nun erlaubt. Der Bezirksausschuss im Münchner Süden (BA 19) hält die neue Regelung nicht für sinnvoll. "Das ist nicht glücklich, wir lehnen das ab", sagte Reinhold Wirthl. "Der BA bleibt bei seiner Ablehnung", ergänzte BA-Vorsitzender Ludwig Weidinger.
Die Ablehnung des BA hat allerdings keinen Einfluss auf die im Dezember vom KVR umgesetzte Beschilderung am Berg.
Bergab warten?
Das sagt die Straßenverkehrsordnung zum blauen Gehwegschild mit "Radler frei"-Zusatz:
Ist durch ein Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für Radler erlaubt, müssen diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen die Radler warten; sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit bergab fahren.
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