Radeln bleibt geduldet
Erneute Änderung am Flauchersteg verworfen
Der Flauchersteg ist ein Fußgängerweg. Dennoch müssen Radler ihre Drahtesel nicht über den 340 Meter langen Isarübergang schieben, sondern dürfen auch auf dem Steg in die Pedale treten. Allerdings dürfen sie dabei nicht schneller fahren als die Fußgänger laufen - eine Regel, die in der Regel nicht durchzusetzen ist.
Auch das Radeln über den Steg ist nicht zu verhindern. 2015 wurde nach Wünschen von Bürgern, Sendlinger Bezirksausschuss und Stadträten daher eine Beschilderung angebracht, die der Lebenswirklichkeit entspricht: Unter das Gehweg-Schild am Steg wurde eine Zusatztafel "Fahrrad frei" angeschraubt und das Radeln damit gestattet.
Weil es im vergangenen Sommer aber immer wieder Probleme zwischen Radlern und Fußgängern gab, wollte der Sendlinger Bezirksausschuss das Zusatzschild "Fahrrad frei" wieder abzuschrauben lassen. Der Steg wäre dann wieder ein reiner "Gehsteg". Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) lehnt es jedoch ab, das Radeln auf dem Steg wieder zu verbieten. Die gegenwärtige Regelung (Radfahren ja, aber nur in Schrittgeschwindigkeit) bleibt daher bestehen.
Das KVR kündigte zugleich an, künftig die Situation am Ostende des Flaucherstegs (hin zum Isarradweg) mit besonderer Aufmerksamkeit zu beobachten, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.
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