Ungewisse Zukunft
Anwohner lehnen Pläne für das Erholungsgelände in der Taxisstraße ab
Die Fronten bleiben verhärtet: Die Anwohner rund um das Gelände des Erholungsparks in der Taxisstraße 12 lehnen das vom Verein „Ans Werk“ geplante Projekt komplett ab. Dies hat sich auf der Einwohnerversammlung, die der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) eigens hierfür organisiert hatte, deutlich abgezeichnet.
Die Vorgeschichte ist lang. Das Gelände mit seinen knapp 12.000 Quadratmetern ist mittlerweile bereits seit vier Jahren ungenutzt. Zuvor hatte der Verein für Kriegs- und Körperbeschädigte das Grundstück seit vielen Jahrzehnten gepachtet, dann aber vom Freistaat Bayern die Kündigung bekommen. „Ans Werk“ plant nun im Taxispark zusammen mit einer Reihe von Vereinen und Institutionen Münchens, die in der Behinderten- und Sozialarbeit tätig sind, ein Bistro, einen Kletterturm im Sommer sowie für die Wintermonate einen Eislaufparcours. Mit den Einnahmen aus diesen Anlagen soll der Großteil der Betriebskosten des Parks, insbesondere der Beschäftigung junger Menschen mit Behinderung finanziert werden. Der Park soll der Allgemeinheit frei zugänglich sein.
„Wir sind keine Investoren und wollen damit kein Geld verdienen. So wie uns das oft unterstellt wird“, betonte Jürgen Hanreich, Vorstandmitglied von „Ans Werk“. „Unsere Devise ist es, etwas für alt und jung, behindert und nicht behindert zu schaffen. Bis auf die zwei Attraktionen im Park – der Kletterturm und der Eislaufparcours – ist alles frei und unentgeltlich.“ Zudem würden zwölf bis 15 Jugendliche einen Arbeitsplatz finden. Aus den Einnahmen könne man den Lohn für die Jugendlichen erwirtschaften.
„Wir sind der Meinung, dass Klettern die ruhigste Art einer sportlichen Bewegung ist“, erklärte Hanreich weiter. Zudem sei der Sport sowohl für Nicht-Behinderte als auch für Behinderte gut geeignet. Was den geplanten Eislaufparcours betrifft, sagte Hanreich: „Er wird durch den Park geführt und wird drei Meter breit und 400 Meter lang sein. Hierfür müssen keine Bäume gefällt werden.“ Der Parcours solle im November auf- und im März wieder abgebaut werden. Eine erhöhte Lärmbelästigung sei nicht zu erwarten. „Sicherlich wird das Ganze Verkehr anziehen“, gab Hanreich zu. „Wir versuchen aber dem gegenzusteuern.“ Zum einen plane man beim Concordia-Biergarten die Errichtung von zehn bis zwölf Parkplätzen. Zu den bereits vorhandenen acht Behindertenparkplätzen am Taxisgarten sollen weitere fünf hinzukommen.
Erschließung ist ein Problem
Auch die Lokalbaukommission (LBK) sieht das größte Problem des Projekts in der Erschließung des Geländes. „Aus unserer Sicht reichen die Nebenstraßen nicht aus, um das Gelände zu erschließen“, betonte Karin Becker von der LBK. Man habe den Vorbescheid, der vom Verein „Ans Werk“ eingereicht wurde, bewusst noch nicht entschieden, um die Bürgerbewertung mit einfließen zu lassen.
Die Bürger nutzen ihre Möglichkeit und stellten zahlreiche Anträge. Unter anderem wurde im Rahmen der Einwohnerversammlung ein Antrag angenommen, in dem gefordert wurde, die Zelt-und Übernachtungsmöglichkeiten sowie die Errichtung des Bistros abzulehnen. Eine Lärmbelästigung der Anwohner der benachbarten Wohnbebauung sei zu erwarten, meint der Mann. Somit bestehe auch die Gefahr, „dass deren Nachtruhe nicht mehr gewährleistet ist.“ Das Bistro sei unnötig, „da in zumutbarer Entfernung bereits zwei Einkehrmöglichkeiten vorhanden sind.“
Für Anwohner nicht zumutbar
Zudem forderte eine Bürgerin, die Errichtung des geplanten Eisparcours abzulehnen. Auch dies wurde von der Einwohnerversammlung so beschlossen. „Für die lokalen Anwohner besteht wegen des großen Angebots von Eislaufflächen in der näheren Umgebung keinerlei Bedarf an einer weiteren Eislauffläche“, erklärte die Frau. „Es gibt derer bereits drei: am Schlosskanal, im Schlosspark selbst und in der Eissporthalle im Olympiapark.“ Unter anderem seien auch die Belästigung durch Flutlicht sowie der Lärm für die Anwohner nicht zumutbar. Auch der Antrag einer Anwohnerin, nach dem die Errichtung des Kletterturms abzulehnen sei, wurde auf der Einwohnerversammlung angenommen.
Ein Bürger, dessen Antrag ebenfalls beschlossen wurde, beantragte außerdem für das Gelände in der Taxisstraße eine baurechtliche Prüfung nach Art. 54 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung, wonach „die Bauaufsichtsbehörden im Einzelfall weitergehende Anforderungen stellen können, um erhebliche Gefahren abzuwehren.“ Das Erholungsgelände liege eingebettet in der Mitte eines Areals, das durch schmale Straßen, Einbahnstraßen und einen weitgehenden Abschluss zu den Verkehrsachsen des Stadtteils Neuhausen-Nymphenburg gekennzeichnet sei, gibt der Mann an. Er befürchtet, dass das Gelände aufgrund der vorgesehenen Planung intensiv genutzt werde, damit steige die Personenanzahl auf dem Grundstück.
Des Weiteren beantragte der Mann „eine turnusmäßige Feuerbeschau des Geländes und seiner Betriebsstätten“. Derzeit habe das Gelände keinen Zugang zu öffentlichen Straßen. Geplant sei, die Rettungswege der beiden Biergärten mit zu benutzen. „Dabei bleibt festzuhalten, dass nun wiederum die Biergärten jeweils nur eine Feuerwehrzufahrt besitzen und entlang dieser Rettungswege die Parkplätze für Biergärten und Erholungsgeländenutzer betrieben werden sollen“, erklärt der Anwohner. „Um doch noch einen Zugang zu öffentlichem Grund zu schaffen und einen zweiten Rettungsweg zu haben, ist vorgesehen, eine Feuerwehrzufahrt in der Paschstraße zu bauen. Um Rettungskräfte in die Paschstraße zu bringen, müssen diese jedoch über die schmale Klugstraße oder die enge Hohenlohestraße geführt werden.“ Angesichts des „wilden Parkens“ sei dies auch ohne einen dann zusätzlichen Parkdruck durch das Erholungsgelände offensichtlich erschwert.
Ähnliches stellt ein anderer Bürger zur Abstimmung. Er beantragte, dass eine Fortführung der Paschstraße abzulehnen sei. „Ebenso, dass der Kinderspielplatz in Behindertenparkplätze umfunktioniert wird.“ Auch dies wurde von der Einwohnerversammlung so beschlossen.
Des Weiteren wurde der Antrag eines Bürgers angenommen, der beantragt, „dass seitens der Stadt München erneut auf eine Freigabe der von der Schlösser- und Seenverwaltung derzeit einbehaltenen Erträge aus dem Taxisbiergarten gedrungen wird.“ Auch Otmar Petz (SPD), Mitglied des BA 9 betonte: „Die Frage, warum wir uns hier mit einem Kletterturm und einem Eislaufparcours auseinandersetzten, ist doch, dass es hier um rein wirtschaftliche Gründe geht. Würde das Geld von der Schlösser- und Seenverwaltung weiter fließen, wäre der Verein in der Lage ohne solche Bauvorhaben den Park betreiben zu können.“ Grundsätzlich sollten die Gelder wieder an den Verein gehen, schlug Petz vor. „Dann bräuchten wir uns über solche Dinge nicht unterhalten.“
Die beschlossenen Anträge der Bürger müssen nun vom Bezirksausschuss innerhalb von drei Monaten behandelt werden.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH