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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Mitspracherecht gefordert
Geht es nach dem Bezirksausschuss, soll die Anzahl der Spielhallen und Wettbüros reduziert werden
Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) fordert den Bayerischen Landtag auf, den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland dahingehend zu erweitern, dass er Städten und Stadtbezirken eine wirksame Möglichkeit bietet, die aktuelle Spielhallen- und Wettbürodichte langfristig zu reduzieren und keine unbefristete Bestandsgarantie zuzulassen. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion haben die Lokalpolitiker in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig so beschlossen.
„Eine hohe Spielhallendichte stellt vor allem aus der Perspektive des Jugendschutzes ein Problem dar“, betont Anna Lena Mühlhäuser. „Auch in Neuhausen-Nymphenburg kommen Jugendliche auf dem Weg zur Schule oder zum Sportplatz an Spielhallen vorbei. Zwar wird der Mindestabstand und auch die Sperrzeiten im Gesetzesentwurf erweitert, doch gilt dies nicht rückwirkend.“ Spielhallen, die bereits eine Konzession haben, seien von der neuen Abstandsregelung nicht betroffen, auch wenn der Inhaber zukünftig wechselt. „Damit fehlt die Möglichkeit, Spielhallen langfristig zu reduzieren“, so die Antragsinitiatorin weiter. „Gerade in Vierteln, in denen, wie in Neuhausen-Nymphenburg, zahlreiche Ladenflächen zur Verfügung stehen und auch immer wieder Spielhallen zu den Interessenten zählen, müssen die Kommunen und die Stadtviertel die Möglichkeit haben, Spielhallen zum Schutz vor Spielsucht und im Sinne des Jugendschutzes rechtssicher ablehnen zu können.“
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