„Gefährliche Situationen“
Durchfahrt für Radfahrer auf dem Parkplatz unter der Donnersbergerbrücke
Den Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) erreichen eigenen Angaben zufolge immer wieder Anregungen von Bürgern, in denen vorgeschlagen wird, eine Querung des Parkplatzes unter der Donnersbergerbrücke zu ermöglichen – zumindest, so hatte das Gremium vorgeschlagen, während des Baus der zweiten S-Bahn-Stammstrecke. Die Durchfahrt der Radfahrer werde von Seiten des Grundstückseigentümers „stillschweigend toleriert“, heißt es in einem Schreiben an das Lokalparlament, „da leider fast alle Radfahrer den kürzesten Weg durch unseren Parkplatzbereich wählen.“ Lange Zeit habe es auch keine Beschilderung oder Streckenführung seitens der Stadt gegeben, „die den Radfahrern den richtigen Weg weisen würden.“ Mittlerweile seien aber kleine „Radwegschilder“ montiert worden. „Unsere Schrankanlagen mussten wir baulich so verändern, dass dort kein Radfahrer mehr durchkommt, da es mehrmals täglich zu gefährlichen Situationen mit den ein- und ausfahrenden Pkw (Personenkraftwagen) gekommen ist“, heißt es in dem Schreiben weiter. „Fast täglich hatten wir verbogene oder abgerissene Schranken, weil Radler sich mit Gewalt an diesen Stellen durchzwingen wollten, so dass wir uns mit dem Gedanken tragen mussten, das ganze Gelände einzuzäunen.“
Parken in der Südlichen Auffahrtsallee
An der Südlichen Auffahrtsallee werden keine Beschilderungen mit der Aufschrift „Parken nur für Pkw“ angebracht. Einen entsprechenden Vorschlag des BA 9, der damit Anliegen von Bürgern unterstützte, hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) abgelehnt. Beschränkungen des Verkehrs seien nur zulässig, wenn eine Gefahrenlage bestehe, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteige, erklärt das KVR. Die Polizei habe keine Gefahrenlage bestätigen können, so dass eine Beschränkung des ruhenden Verkehrs „Parken nur für Pkw“ nicht umgesetzt werden könne. Eine Beschilderung, die ausschließlich dem Zweck diene, unliebsame Fahrzeuge zu „vertreiben“ beziehungsweise eine Straße optisch aufzuwerten, wäre rechtswidrig, teilt das KVR weiter mit.
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