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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Ausgangssperre gilt auch in der Silvesternacht
Auch an Silvester gelten die Schutzregeln bezüglich Corona: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist rund um die Uhr nur aus triftigem Grund erlaubt. Sekt trinken oder das Abbrennen von Feuerwerk sind keine triftigen Gründe, die Wohnung zu verlassen, so das städt. Kreisverwaltungsreferat. Zudem gilt auch in der Nacht des Jahreswechsels die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.
Menschenansammlungen und der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum sind auch in der Silvesternacht untersagt. Privat dürfen sich höchstens fünf Personen (Kinder unter 14 J. werden nicht gezählt) aus zwei Haushalten treffen.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr bundesweit untersagt. Dadurch wird vermieden, dass die durch Corona belasteten Kliniken und ihre Mitarbeiter durch die sonst häufigen Silvesterunfälle zusätzlich belastet werden.
In München gilt innerhalb des Mittleren Rings am 31. Dezember und 1. Januar ganztags ein grundsätzliches Verbot von Silvesterknallern und Böllern - auch auf dem eigenen Grundstück.
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