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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Übertrittszeugnis gibt es eine Woche später
Nur drei Fächer werden benotet
Im aktuellen Schuljahr 2019 / 20 stehen an Bayerns Grundschulen rund 108.800 Schülerzum Übertritt an. Das Kultusministerium passt das Übertrittsverfahren für diese Viertklässler der aktuellen besonderen Ausnahmesituation an. „Im Zentrum unserer Überlegungen steht, dass unsere Viertklässlerinnen und Viertklässler faire Bedingungen beim Übertritt an die weiterführenden Schulen bekommen. Dazu dient auch eine Anpassung des Übertrittsverfahrens an die aktuelle besondere Ausnahmesituation für Schule und Unterricht“ betont Kultusminister Michael Piazolo.
Der Ministerrat hat folgende Rahmenbedingungen beschlossen: Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13. März – dem letzten Schultag vor der Schulschließung – erzielten Noten. Verpflichtende Proben werden mit Rücksicht auf die Schüler bis zum Übertrittszeugnis nicht mehr gefordert. Wenn die Schulen am 20. April wieder öffnen, können die Schüler bis zum neu angesetzten Termin für das Übertrittszeugnis am 11. Mai an weiteren drei freiwilligen Proben teilnehmen. „Die Eltern können entscheiden, ob die Ergebnisse der drei freiwilligen Proben in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in die Durchschnittsnote einfließen. Das bedeutet: Jedes Kind kann sich verbessern, keines wird sich verschlechtern“, so Kultusminister Michael Piazolo.
Die drei freiwilligen Proben können nur stattfinden, wenn die Schulen wie geplant am 20. April öffnen.
Die Ausgabe der Übertrittszeugnisse wird vom 4. auf den 11. Mai verlegt. Damit erhalten die Schüler wie auch die Lehrkräfte die notwendige Zeit, nach Ostern zum gewohnten Unterrichtsalltag zurückzukehren.
In der ersten Woche nach den Osterferien sollen entsprechend in den 4. Klassen noch keine Proben stattfinden. Mit dem neuen Termin für das Übertrittszeugnis am 11. Mai, der insbesondere wegen der Personalplanungen für das kommende Schuljahr nicht weiter verschoben werden kann, kann die Einschreibung an den weiterführenden Schulen vom 18. bis 22. Mai stattfinden. Auch der so genannte Probeunterricht, über den die Schüler auch noch nach dem Übertrittszeugnis die Eignung für die Realschule oder das Gymnasium nachweisen können, kann noch vor den Pfingstferien vom 26. bis 28. Mai stattfinden.
Die Übertrittszeugnisse werden verschlankt. Es werden lediglich die Noten der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ausgewiesen, die Durchschnittsnote einschließlich der Übertrittsempfehlung sowie eine kurze Bemerkung über Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes. Alle direkt für den Übertritt relevanten Informationen werden also enthalten sein.
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