Dunkle Gefahr
Radler ohne Licht von Polizei zur Kasse gebeten
Sie fuhren ohne Licht, missachteten das Rotlicht an der Ampel, fuhren falsch in Einbahnstraßen und ihnen fehlte – auf ihr Fehlverhalten angesprochen – jegliche Einsicht. Es ist ein schlechtes Zeugnis, dass die Polizei Germering einigen Radfahrern in der Großen Kreisstadt ausstellte. Im November hatten die Polizeibeamten morgens und abends die Radler allgemein kontrolliert. Dabei standen die Polizisten meist an den beiden Germeringer S-Bahnstationen. „Die Kontrollaktionen erbrachten teils eklatante Erkenntnisse über mangelhafte Beleuchtungseinrichtungen“, drückte es Stellvertretender Inspektionsleiter Andreas Ruch aus. Im Klartext gesprochen: Über 80 Personen fuhren in der Dunkelheit ohne Licht „entweder war gar keine Beleuchtungseinrichtung vorhanden oder sie funktionierte nicht“. Dabei komme es beim Radfahren ohne Licht häufig zu Verkehrsunfällen, bei der andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kritisiert Ruch. „Fußgänger aus der Altersgruppe der Senioren beschweren sich immer wieder bei der Polizei über diese weitverbreitete Unsitte bei den Radlern. Denn meistens sind sie die Leidtragenden beispielsweise auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen, wenn sie die Radfahrer nicht sehen können“.
45 Euro und ein Punkt in Flensburg
Besonders ärgert die Polizeibeamten, dass sich einige der beanstandeten Fahrradfahrer „völlig uneinsichtig“ zeigten, als sie für ihr Fehlverhalten mit zehn Euro sanktioniert wurden. „Eine 41-jährige Frau aus Germering meinte gegenüber einer Kollegin, die Polizei hätte doch andere Aufgaben als Radfahrer zu schikanieren, eine ältere Dame meinte gar, solche Kontrollen hätte es die letzten vierzig Jahre in Germering nicht gegeben“, zählte Ruch auf. Neben den Ohne-Licht-Radlern hielten die Polizisten fünf Radfahrer auf, die eine Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße) benutzt hatten. 15 Euro kostete dieses Fehlverhalten. Weil sie einen Radweg in nicht zulässiger Richtung benutzten, wurden elf Radfahrer, ebenfalls mit 15 Euro verwarnt. 45 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg musste ein Radler bezahlen, der an einer Fußgängerampel einfach über „Rot“ gefahren war.
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