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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Kein Nachschlag an der A 95
Tempobeschränkung wird nicht ausgedehnt
Innen- und Verkehrsministerium haben Ende 2020 Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Autobahnen im Stadtbereich geprüft, um die Anwohner etwas besser vor Lärm zu schützen. Dabei wurde u.a. für die Garmischer Autobahn (A 95) ein Tempolimit von 60 km/h (zwischen Autobahnbeginn und Schloss Fürstenried) bzw. 80 km/h (zwischen Schloss und Stadtgrenze) festgelegt.
Tempo 60 bis zur Stadtgrenze?
Der Bezirksausschuss im Münchner Süden (BA 19) war damit nicht ganz zufrieden. Das Bürgergremium bat um eine Ausweitung von Tempo 60 um etwa 1,5 Kilometer bis zur Stadtgrenze. Es sollte also nicht nur bis zum Fürstenrieder Schloss gelten, sondern darüber hinaus über den Neurieder Kreisel bis zur Stadtgrenze auf Höhe Unterdill. Die vom Bezirksausschuss erhobene Forderung nach Verlängerung hatte die SPD vorgeschlagen. Hannelore Prechtel begründete sie mit Verweis auf die Wohnquartiere an der A 95, wo die Bebauung bis nah an die Autobahn reicht. Durch Lärm und Abgase sei die Gesundheit der dortigen Anwohner in hohem Maße beeinträchtigt. .
"Es ist ausgereizt"
Diese Bitte hat die Autobahn GmbH des Bundes (sie ist seit Anfang 2021 für alle Autobahnen zuständig) nun abgeschlagen. Der rechtliche Rahmen sei mit der aktuellen Tempobeschränkung bereits "weitestgehend ausgereizt", so die Begründung. Eine nochmalige Änderung der jetzt festgelegten Geschwindigkeitsregelung lasse sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung rechtlich nicht begründen. Die jüngste Temporeduzierung sei zwar eine Ermessensentscheidung, es sei aber nicht zu erwarten, dass eine erneute Überprüfung der Situation zu einem anderen Ergebnis führen werde.
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