Grüner Pfeil kehrt nicht zurück
Bezirksausschuss verweist auf Zusatzsignale für Sehbehinderte

Der Grüne Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel, wenn eine Behinderung anderer ausgeschlossen ist. (Bild: job)
Um das Abbiegen von der Siemensallee nach rechts in die Baierbrunner Straße (beim Ev. Pflegezentrum) zu erleichtern, hat ein Bürger die Anbringung eines Grünen Pfeils vorgeschlagen und sich mit dieser Idee an den Bezirksausschuss Münchner Süden (BA 19) gewandt. Der Grüne Pfeil erlaubt das vorsichtige Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel und war an der Kreuzung früher vorhanden.
Inzwischen wurde die Kreuzung aber erneuert und mit Zusatzeinrichtungen für Sehbehinderte ausgestattet, um diesen die Querung der Straße zu erleichtern. Aus Gründen der Sicherheit sind an einer Kreuzung aber nicht zugleich Grüne Pfeile und Extrasignale für Sehbehinderte zugelassen, erklärte BA-Vorsitzender Ludwig Weidinger.
Sehbehinderte, die sich auf das zu hörende Signal verlassen und die Straße überqueren, kämen sich sonst mit Rechtsabbiegern, die sich auf den Grünen Pfeil verlassen, in die Quere.
Der Bürgerwunsch kann daher nicht umgesetzt werden; der Bezirksausschuss lehnte den Vorschlag einstimmig ab.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH
Bitte geben Sie für evtl. Rückfragen Ihren Namen und Ihre Adresse an (im Textfeld), wenn Sie einen Kommentar schreiben. Auch eine Telefonnummer ist hilfreich (veröffentlicht wird davon nur Ihr Name).
Unsere Kommentarfunktion ist nicht für Produktwerbung geeignet. Wenn Sie eine Anzeige schalten möchten, rufen Sie uns einfach an (Tel. 0 89 / 54 65 55) oder geben Ihre Anzeige über unser Onlineformular für Kleinanzeigen auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!