Grenzwert nicht erreicht
Bürger stöhnen – Behörden wiegeln ab
Immer wieder fordern die Anwohner in Aubing einen Lärmschutz für die Limesstraße. Das Kreisverwaltungsreferat stellte in einem Schreiben an den Bezirksausschuss 22 jetzt Folgendes klar: „Die Limesstraße ist als örtliche Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion klassifiziert“. Nördlich der Abzweigung Aubinger Straße wären bei der Verkehrszählung aus dem Jahr 2018 17.000 Fahrzeuge in 24 Stunden auf beiden Fahrtrichtungen gezählt worden, südlich seien es 12.000 gewesen. „Die Funktion der Limesstraße muss gewährleistet bleiben“, mahnte die Behörde. Tempobegrenzungen würden auch den Öffentlichen Nahverkehr betreffen, das werde von der Münchner Verkehrsgesellschaft abgelehnt, denn dadurch würde die Attraktivität der öffentlichen Busse gemindert. Demgegenüber steht das Interesse der Anwohner, vor Lärm und Abgasen geschützt zu werden. Die Abwägung der Interessen richte sich an bestimmte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürften. Die Grenzwerte für Lärm an Hauptstraßen werden „an den angrenzenden Fassaden im gesamten Verlauf der Limesstraße nicht erreicht“, erklärte das Kreisverwaltungsreferat. Dabei würden die Werte aus Berechnungen ermittelt, da Messungen des Verkehrslärms „zu nicht reproduzierbaren und nicht repräsentativen Ergebnissen führen würden“. Unterschiedliches Wetter oder verkehrsfremde Störgeräusche beispielsweise durch Rasenmäher würden das Ergebnis sonst verfälschen.
Es zählen die Durchschnittswerte
Dabei seien die Kriterien so, dass sie „in der Regel zugunsten der Betroffenen zu höheren Beurteilungspegeln als bei Messungen“ führen würden. Insgesamt würde ein Durchschnittswert der gemessenen Geräusche ermittelt, „und nicht die mitunter als besonders störend empfundenen Spitzenpegel, die beispielsweise bei der Vorbeifahrt einzelner, sehr lauter Fahrzeuge erreicht werden“. Das sei gesetzlich so vorgegeben, versicherte das KVR. Was Raserei betrifft, so habe es 2019 18 Geschwindigkeitskontrollen entlang der Limesstraße von der Polizei gegeben. Dabei wären 392 Fahrzeugführer wegen „Schnellfahrens“ beanstandet worden. Allerdings seien nur vier Fahrzeuge 21 Stundenkilometer oder noch mehr über die erlaubten 50 Stundenkilometer gefahren. Abschließend heißt es: „Die aktuellen örtlichen Verhältnisse und die Daten ergeben für die Straßenverkehrsbehörden derzeit keine Veranlassung für verkehrsbeschränkende Maßnahmen“.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH