„Sehr gute Idee“
Verlängerung der Buslinie 160 nach Karlsfeld geplant
Die Buslinie 160 soll nach Karlsfeld verlängert werden. Dies geht aus dem Leistungsprogramm der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) für das Jahr 2018 hervor. Damit kann nach Ansicht der MVG auch das nördliche Allach erschlossen und geplante beziehungsweise im Bau befindliche Wohngebiete, wie etwa das Diamaltgelände, frühzeitig angebunden werden. Gleiches gilt auch für das geplante Gymnasium in Karlsfeld an der Bayernwerkstraße. „Die Verlängerung der Buslinie 160 nach Karlsfeld ist eine sehr gute Idee“, betont auch Heike Kainz, die Vorsitzende des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing. Realisiert werden soll das Ganze im Dezember 2018.
Zehn-Minuten-Takt für Bus 164
Pascal Fuckerieder, der Vorsitzende des Unterausschusses Verkehr im BA 23, wies zudem darauf hin, dass die Buslinie 164 in den Hauptverkehrszeiten von ihrem 20- auf einen Zehn-Minuten-Takt umgestellt werden soll. „An sich eine klasse Idee. Aber wer mit dem Bus regelmäßig unterwegs ist, und das bin ich oft genug, der weiß, dass das Nadelöhr Allacher-/Von-Kahr-Straße zum Westfriedhof und der Borstei sehr viel Verzögerung bringt“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende. „Wir sollten fordern, dass die Überführung der Allacher Straße in Moosach von den Lkw freigeräumt und eine Busspur eingerichtet wird. Ansonsten bringt der Zehn-Minuten-Takt überhaupt nichts, weil er nicht eingehalten werden kann. In den Hauptverkehrszeiten ist einfach immer Stau.“
Das MVG-Leistungsprogramm sieht dringend erforderliche Maßnahmen (Paket A), erforderliche Maßnahmen (Paket B) und bedarfsgerechte Maßnahmen (Paket C) vor. Rafael Nunez-Kraft (Grüne) schlug in diesem Zusammenhang vor, alle aufgeführten Maßnahmen, die den Stadtbezirk 23 betreffen, in das Paket A einstufen zu lassen. „Das sollten wir auf alle Fälle so fordern“, sagte auch Heike Kainz. „Zumal wir nur eine S-Bahn und keine U-Bahn haben und eine heftige Nachverdichtung bekommen. Deshalb müssen die Busverbindungen verbessert und priorisiert werden. Das ist durchaus berechtigt.“
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH