„Nicht zielführend“
Weder die Willi-Wien- noch die Zwiedineckstraße wird zur Einbahnstraße
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat eine Empfehlung der Bürgerversammlung Allach-Untermenzing abgelehnt, in der für die Willi-Wien- und die Zwiedineckstraße die Einrichtung einer Einbahnregelung gefordert wurde. Man habe die Situation zusammen mit dem Polizeipräsidium München überprüft, heißt es in einer Beschlussvorschlage, die dem Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) vorlag. „Die Willi-Wien- und die Zwiedineckstraße führen ausschließlich durch ein Wohngebiet und liegen in einer Tempo 30-Zone“, erklärt das KVR. Eine Buslinie fahre hier nicht, jedoch befinde sich eine Schulbushaltestelle im Einmündungsbereich der Pfarrer-Grimm- zur Zwiedineckstraße. In unmittelbarer Nähe liege zudem das Schulzentrum, weswegen reger Schulwegverkehr vorhanden sei.
Des Weiteren sei die Willi-Wien-Straße für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gesperrt und nur für den Anliegerverkehr frei. Diesbezüglich gehen nach Angaben des KVR oft Beschwerden bei der örtlichen Polizeiinspektion (PI 44 Moosach) ein. Entsprechende Kontrollen werden von der PI 44 im Rahmen der Streifentätigkeiten durchgeführt, so das KVR weiter. Im Kreuzungsbereich der Willi-Wien- mit der Pfarrer-Grimm-Straße befinde sich ein Zebrastreifen, der von einem Schulweghelfer beaufsichtig werde.
Keine Auffälligkeiten und Beschwerden
Im Zeitraum vom 1. August 2015 bis 1. August 2018 habe man in der Willi-Wien-Straße keine geschwindigkeitsrelevanten Unfälle registrieren können. Die Geschwindigkeitsüberwachung werde durch die kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) durchgeführt. Auffälligkeiten und Beschwerden sind laut KVR nicht bekannt. Eine Einbahnregelung sei nur zulässig, wenn eine Gefährdungssituation gegeben ist, die erheblich über das in einer Großstadt übliche Maß hinaus gehe. Dafür gebe es in der Willi-Wien- und in der Zwiedineckstraße derzeit keine Anhaltspunkte. Weder von Seiten des KVR noch von Seiten der Polizei sehe man die Erfordernis, die beiden Straßen einbahnzuregeln. In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass Einbahnregelungen oft zu Umwegfahrten und damit zu Mehrbelastungen benachbarter, ebenso schützenswerter Straßen führen. Das sieht auch Peter Ledutke von der PI 44 so: „Eine Einbahnstraßenregelung ist hier wirklich nicht zielführend, weil der Verkehr für die umliegenden Straßen mehr wird. Die Unfallsituation ist unauffällig.“
„Lage hat sich in den letzten Jahren verändert“
Victor Agerer, Mitglied der CSU-Fraktion im BA 23, beurteilt die Situation jedoch anders. „Ich wohne im direkten Umfeld und muss feststellen, dass sich die Lage in den letzten Jahren stark verändert hat. Es gibt sehr wohl seit 2016 einen Verkehrszuwachs“, betont er und schlägt gleichzeitig ein Parkverbot auf der rechten Seite der Willi-Wien- in Richtung Allacher Straße vor. Pascal Fuckerieder, Vorsitzender des Unterausschusses Verkehr im BA 23, weist darauf hin, dass dem Lokalparlament „rein formal nur der Antrag vorliegt, ob es Einbahnstraßen werden sollen.“
Das Gremium sprach sich in seiner Dezember-Sitzung einstimmig dafür aus, dem Vorschlag des KVR zu folgen und Einbahnstraßenregelungen für die Willi-Wien- und die Zwiedineckstraße abzulehnen. „Das macht sicher Sinn“, sagte Heike Kainz, die Vorsitzende des BA 23. „Wir folgen dem Vorschlag der Verwaltung. Aber der Unterausschuss soll sich mit dem Vorschlag für ein Halteverbot befassen.“
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