"Kein berechtigtes Interesse"
Stadtteilpolitiker wollen wissen, wem das Dönerhaus gehört
"Kein berechtigtes Interesse: Da bin ich stinksauer", sagte SPD-Fraktionssprecher Willy Mundigl im Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) zu einem Antwortschreiben des Kommunalreferats. Seit vielen Jahren beißt sich das Stadtteilparlament die Zähne aus am verfallenden "Dönerhaus" in der Schwanthalerstraße 119. Vor einem Jahr, im September 2016, hatte das Gremium bei der Stadtverwaltung beantragt, wegen der bestehenden Probleme Einblick ins Grundbuch zu bekommen, um zu erfahren, wer der Eigentümer ist.
Das sei "aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen der Grundbucheinsicht" nicht möglich, antwortete nun das Kommunalreferat. Der Bezirksausschuss habe kein berechtigtes Interesse, da er nur Zwecke verfolgen könne, "die keinen unmittelbaren wirtschaftlichen oder rechtlichen Bezug zu dem Grundstück aufweisen." Das Gremium sei schließlich nicht ermächtigt, Kaufverhandlungen zu führen oder bauordnungsrechtliche Maßnahmen zu erlassen. Nur unter bestimmten Umständen könne einem Sachbearbeiter, der mit einer konkreten Aufgabe betraut sei, die persönliche Einsicht gewährt werden.
Das brachte Willy Mundigl auf die Idee, für die BA-Vorsitzende Sibylle Stöhr (Grüne) persönlich die Grundbucheinsicht zu beantragen. Der Bezirksausschuss stimmte diesem erneuten Versuch einstimmig zu.
"Schlagzahl erhöhen"
"Außerdem können wir gleichzeitig an unseren Antrag vom letzten Monat erinnern", ergänzte der stellvertretende BA-Vorsitzende Thomas Hofstätter (CSU). "Wir sollten hier die Schlagzahl erhöhen." In seiner August-Sitzung hatte der BA von der Stadtverwaltung gefordert, das Haus auf Kosten des Eigentümers so zu renovieren, dass der Gehsteig wieder benutzbar wird.
Zusammen mit dem Antrag auf Grundbucheinsicht hatte der BA im September 2016 die Stadt aufgefordert, das Vorkaufsrecht zu sichern und das Grundstück zu erwerben. Darauf antwortete das Kommunalreferat jetzt, der Stadt stehe tatsächlich ein Vorkaufsrecht zu, falls das Grundstück "freihändig" an einen Dritten veräußert würde. Über einen solchen Kauf würde die Stadt durch den notariellen Kaufvertrag unterrichtet. Bisher sei das Anwesen aber nicht freihändig veräußert worden. Sollte das der Fall sein, würde die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben, sofern die Voraussetzungen vorlägen.
Den Antrag auf Enteignung, den die Bürgerversammlung im April 2017 mit großer Mehrheit beschlossen hatte, hat die Stadtverwaltung bislang noch nicht beantwortet.
Westendstraße 35
Um die Ecke, in der Westendstraße 35, steht inzwischen ein weiteres Haus leer. "Uns ist wichtig, hier nicht einen weiteren langfristigen Leerstand zu bekommen", sagte Sibylle Stöhr. Das sei jedoch nicht zu befürchten. Das Haus gehöre der städtischen Wohnungsgesellschaft GWG, der Abbruch des Gebäudes sei für 2018 und ein Neubau von Wohnungen für 2019 geplant.
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