Spielplatz in Planung
Der geplante Flaucherspielplatz wird noch mit Naturschutz abgestimmt
Für den geplanten Spielplatz am Flaucher hat der Bezirksausschuss Sendling (BA 6) eine Anfrage an das städt. Baureferat zum Projektstand gestellt. Das Referat teilte mit, dass der geplante Spielplatz im Landschaftsschutzgebiet liege und an das FFH-Schutzgebiet angrenze. Das Baureferat stimmt derzeit alle Pläne zum Spielplatz mit der Unteren Naturschutzbehörde ab. Auch der Rückbau des alten Fliegerspielplatzes und die Wiederherstellung der Fläche sei Teil der Abstimmungen, erklärte das Baureferat. Diese Abstimmung seien wichtig, damit der Bau genehmigt wird. Erst dann können die im Juli 2017 gesammelten Ideen und Wünsche von Kindern in die Spielplatzumsetzung einfließen. Wie das Baureferat mitteilte, wird der Bau des Spielplatzes aber voraussichtlich erst 2020 möglich sein.
Was ist ein FFH-Schutzgebiet?
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), die auch als Habitatrichtlinie bezeichnet wird, wurde im Jahr 1992 von der Europäischen Union (EU) beschlossen. Das Ziel ist die Erhaltung der natürlichen Lebensräume der wildlebenden Tiere und der Pflanzen.
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