Zweimal zur Wahl: "Es geht nicht anders"
Warum Landtags- und Bundestagswahl nicht am gleichen Tag stattfinden
In Bayern wird am 15. September der Landtag, am 22. September der Bundestag neu gewählt. Zwei Sonntage hintereinander zur Wahl gehen – ist das nicht eine Zumutung für die Wahlberechtigten? "Keine Frage: Für die Bürger wäre es die schönere Lösung, wenn beide Wahlen am gleichen Termin stattfinden würden, aber organisatorisch wäre es gar nicht machbar", erklärt der stellvertretende Wahlleiter in München, Peter Günther, Geschäftsleiter des Kreisverwaltungsreferats (KVR). Gleichzeitig mit der Landtagswahl findet auch die Wahl zum Bezirkstag statt, außerdem wird in fünf Volksentscheiden über Verfassungsänderungen abgestimmt, die der Landtag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat. "Die ehrenamtlichen Wahlhelfer sind nach der Landtagswahl sowieso bis Mitternacht oder noch länger beschäftigt. Wenn die Bundestagswahl auch noch hinzukäme, wäre es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Wahlvorstände die Auszählung abgebrochen hätten", sagt Günther. Da würde es auch nicht helfen, die Teams in den Wahllokalen zu vergrößern, meint er auf Nachfrage: Ab einer gewissen Personenzahl sei eine sinnvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich.
"Keine wesentlichen Mehrkosten"
Das Sparpotenzial für München, wenn die Wahlen zusammengelegt worden wären, beziffert Günther auf 200.000 bis 300.000 Euro. "Eine Wahl kostet ca. 1,5 Millionen, beide Wahlen kosten also drei Millionen und es ist nicht etwa so, dass man durch Zusammenlegen die Hälfte sparen könnte", berichtet Günther. "Und die Logistik wird zu schwierig."
Bereits im März erklärte das Bayerische Innenministerium: "Durch den von der Staatsregierung festgesetzten gesonderten Termin für die Landtagswahl vor der Bundestagswahl entstehen insgesamt keine wesentlichen Mehrkosten gegenüber einem gemeinsamen Termin."
Warum geht's dann in Hessen?
In Hessen dagegen wird am 22. September neben dem Bundestag auch der Landtag gewählt. Möglich sei das, weil es dort nur die Wahl zum Landtag ist und nicht noch Bezirkstag und Volksentscheide hinzukommen, meint Günther. Eine unkomplizierte Wahl wie zum Beispiel die Europawahl ließe sich auch hier in München problemlos mit der Bundestagswahl kombinieren. Bei einer komplizierten Wahl wie etwa der zum Stadtrat dagegen sei die Kombination genauso schwierig bis unmöglich, wie es jetzt mit der bayerischen Landtags- und Bezirkstagswahl der Fall ist. "Für die Bundestagswahl benötigen wir rund 7000 Wahlhelfer, für die Landtagswahl 10.000. Mit beiden Wahlen zusammen wäre es sicher noch schwieriger geworden, die freiwilligen Helfer zu finden", sagt Günther.
"Bayerisches Selbstverständnis"
Innenminister Joachim Herrmann erklärte, nachdem die Staatsregierung den Termin festgelegt hatte: „Ein eigener Termin für die Landtagswahl entspricht unserem bayerischen Selbstverständnis und unserer Staatstradition. Bei der Wahl des Landtags geht es um Bayern und die bayerische Landespolitik. Diese Entscheidung soll nicht durch die Bundestagswahl und bundespolitische Themen in den Hintergrund treten.“ In der Vergangenheit habe es in Bayern auch dann getrennte Wahltermine gegeben, wenn die Bundestagswahl und die Landtagswahl eng beieinander lagen. So fand auch schon 1994 und 1998 die Landtagswahl jeweils kurz vor der Bundestagswahl statt.
Herrmann betonte, dass sich das Bundestagswahlrecht deutlich vom Landtagswahlrecht unterscheide, so etwa in der Bedeutung der Erst- und Zweitstimmen. Das müsse Wählern und Wahlhelfern in getrennten Wahlen nahe gebracht werden. Hier unterscheide sich Bayern auch von Hessen, weil dort das Landeswahlrecht dem Bundeswahlrecht sehr ähnlich sei.
Herrmann: „Unsere Wahlhelfer müssten bei einem gemeinsamen Wahltermin jeweils die Erst- und Zweitstimmen von Bundestagswahl, Landtagswahl und Bezirkswahl und darüber hinaus fünf Einzelstimmen beim Volksentscheid über die Verfassungsänderungen, also insgesamt elf Stimmen, auszählen. Voraussichtlich wären diese Arbeiten noch am Montag fortzusetzen, so dass sich zusätzliche organisatorische und personelle Probleme ergeben würden.“ Je länger die Wahlauszählung dauere, desto größer sei zudem die Gefahr der Fehleranfälligkeit. Der Innenminister: „Deshalb: Ein gemeinsamer Wahltermin wäre mit zusätzlichen Erschwernissen für die Wahlorganisation verbunden, hätte aber keine entscheidenden Vorteile.“
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