Sonderöffnungszeiten gelten nicht für die Ostertage
Mitarbeiter sollen ein paar ruhige Tage zu Hause mit ihren Familien verbringen können
Um die Versorgung während der Coronakrise zu gewährleisten, können Bayerns Geschäfte weiterhin länger geöffnet bleiben. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Arbeitsministerium bis zum 19. April verlängert, so Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner.
Die Sonderöffnungszeiten gelten aber nicht für die Osterfeiertage Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag: „Die Mitarbeiter in den Geschäften leisten in diesen Tagen Enormes und sollen auch die Möglichkeit haben, ein paar ruhige Tage zu Hause mit ihren Familien zu verbringen. Für die Menschen in Bayern bleiben genug Möglichkeiten, ihre Einkäufe rund um die Osterfeiertage zu erledigen“, so Ministerin Trautner.
An regulären Werktagen können Geschäfte zur Versorgung mit Lebensmitteln oder mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, das sind beispielsweise Lebensmittelhändler, Banken oder Drogerien, von 6 bis 22 Uhr öffnen. Die ausreichende Versorgung ist durch diese Möglichkeit zu verlängerten Öffnungszeiten an Gründonnerstag, Karsamstag und den Tagen nach Ostern sichergestellt.
Zudem bleiben die regulären Ausnahmen im Ladenschlussgesetz des Bundes unberührt. Bäckereien und Konditoreien dürfen daher an Karfreitag und Ostersonntag für drei Stunden öffnen. Gleichermaßen dürfen Geschäfte wie Apotheken und Tankstellen auch an den Osterfeiertagen geöffnet bleiben.
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