Keine Gottesdienste bis 3. April
Taufen und Hochzeiten werden verschoben
Das kath. Erzbistum München und Freising sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab. Diese Regelung gilt ab sofort bis zum 3. April. Eine Entscheidung über die Gottesdienste an den Kar- und Ostertagen wird zu gegebener Zeit mit Blick auf die aktuelle Lage getroffen. Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, entbindet die Gläubigen für den genannten Zeitraum mit einem Dispens von der Pflicht, am Sonntag eine Heilige Messe zu besuchen.
Einschränkungen bei Sakramenten
Krankensalbungen und Krankenkommunion: Die Seelsorger stehen auch in dieser Krisensituation an der Seite der Kranken und Sterbenden. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (z.B. lebensbedrohlichen Situation) bringen sie – unter Beachtung der besonderen Hygienemaßnahmen – auch weiterhin die Kommunion und spenden die Krankensalbung. Im Allgemeinen wird die Hauskommunion und Krankensalbung aber eingestellt.
Beerdigungen finden selbstverständlich weiterhin statt, aber ohne ein Requiem (Totenmesse). Ein solches kann später nachgeholt werden. Die Erzdiözese bittet darum, den Kreis der Anwesenden bei Beerdigungen klein zu halten.
Taufen und Trauungen sind zu verschieben. In dringlichsten Ausnahmesituationen können Priester und Diakone das Taufsakrament im engsten Familienkreis spenden.
Firmungen sind für den Zeitraum bis Ostern zu verschieben.
Die Kirchen bleiben zu den üblichen Zeiten geöffnet. Die Gläubigen sind zum persönlichen Gebet eingeladen. Die Seelsorger in der Erzdiözese sind natürlich weiter für die Menschen da. Zudem bieten die Mitarbeiter der Telefonseelsorge (0800/111 0 222) Gespräche an.
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