Hohe Schäden aus schlechter Verwaltung
Berufszulassung für Wohnungseigentumsverwaltungen dringend erforderlich
Die Schäden der Wohnungseigentümer infolge unqualifizierter Verwaltungen sind erheblich höher als der Erfüllungsaufwand für eine Berufszulassungsregelung mit Sachkundenachweis. So lautet ein Ergebnis der Stellungnahme des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum.
"Wichtiger Baustein für mehr Verbraucherschutz"
"Wohnen im Eigentum e.V. begrüßt den Gesetzentwurf", erklärt Sachverständige Gabriele Heinrich. "Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein für mehr Verbraucherschutz im Wohnungseigentum. Wir haben seit 2008 darauf hingearbeitet und hoffen jetzt auf die Verabschiedung mit noch einigen Nachbesserungen." So müssen alle Objektbetreuer – und nicht nur die Gewerbetreibenden – einen Sachkundenachweis ablegen. WiE fordert somit eine Gleichbehandlung des Wohnungseigentumsverwalters mit dem Finanzanlagenvermittler und dem Immobiliendarlehensvermittler.
Statt der Alte-Hasen-Regelung für Wohnungseigentumsverwalter schlägt WiE außerdem eine fünfjährige Frist zur Ablegung der Sachkundeprüfung als Voraussetzung zur Beibehaltung der Zulassung vor. Heinrich: "Das Gesetz soll keine halbe Sache werden und keine 'Light'-Version bei der Berufszugangsregelung für gewerblich tätige Wohnungseigentumsverwaltungen."
Bauschäden in Höhe von 26 Millionen
Im Februar und März hatte der Verband Wohnungseigentümer gebeten, ihre Schäden zu beziffern. Rund 600 Wohnungseigentümer meldeten Schäden in Höhe von insgesamt 26 Millionen Euro für Bauschäden, "Aufräumarbeiten" und Rechtskosten infolge unqualifizierter Arbeit von Verwaltungen, die ihnen bzw. ihren Wohnungseigentümergemeinschaften in den letzten zehn Jahren entstanden waren. Würden diese Schadenskosten auf alle zehn Millionen Eigentumswohnungen "hochgeschätzt", erreiche der Betrag Milliarden – und somit eine ganz andere Dimension als der Erfüllungsaufwand rund um die Berufszulassung für die Wirtschaft, der somit akzeptabel sei, so Heinrich.
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