„Belastung der Wirtschaft steigt“
IHK-Präsident Sasse fordert Augenmaß der Kommunen
Die boomende Wirtschaft sorgt für sprudelnde Gewerbesteuereinnahmen. Zusätzlich sichern sich immer mehr Gemeinden einen noch größeren Anteil an den Firmengewinnen, indem sie die Hebesätze erhöhen. „Die Belastung der Betriebe durch die Gewerbesteuer steigt“, sagt Eberhard Sasse, Präsident der IHK für München und Oberbayern.
Im vergangenen Jahr haben 52 der 500 gewerbesteuerberechtigten oberbayerischen Gemeinden die Hebesätze der Gewerbesteuer angehoben. Senkungen gab es nur in zwei Fällen, so die Auswertung des Bayerischen Landesamts für Statistik. Sasse warnt vor weiteren Erhöhungen. Im vergangenen Jahr kassierten die oberbayerischen Städte und Gemeinden knapp 5,1 Milliarden Euro an Gewerbesteuern, ein Plus von 7,3 Prozent gegenüber 2015. Die Gewerbesteuer stand 2016 für 60,7 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen in Oberbayern. 2015 waren es noch 59,8 Prozent.
IHK-Präsident Sasse betont, dass der durchschnittliche Hebesatz in Oberbayern (333 Prozent) leicht unter dem bayerischen (338 Prozent) sowie deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt (2015: 397 Prozent) liegt. „Diesen Standortvorteil dürfen die oberbayerischen Kommunen nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Bei den Gewerbesteuern ist Augenmaß gefragt – ein niedriger Hebesatz lässt den Betrieben mehr Luft zum Atmen und Investieren“, so Sasse weiter. Der IHK-Präsident kritisiert, dass durch Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer nicht nur Gewinne besteuert würden, sondern auch Kosten, wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten, und damit die Substanz der Betriebe.
Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz blieb 2016 die Landeshauptstadt München mit 490 Prozent, es folgten die Gemeinde Kirchberg im Landkreis Erding mit 450 sowie die beiden kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim mit jeweils 400 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz von 240 Prozent riefen die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg) und Stammham (Landkreis Altötting) auf.
Die IHK-Broschüre „Gewerbesteuer in Oberbayern“ mit rechtlichen Grundlagen und allen oberbayerischen Hebesätzen ist unter www.ihk-muenchen.de/gewerbesteuer verfügbar.
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