Mehr Schutz für Mieter
Erhaltungssatzung für Laimer Gebiete
Seit 1987 erlässt die Stadt München sogenannte Milieuschutz- oder Erhaltungssatzungen. In bestimmten, dafür ausgewiesenen Gebieten stehen damit bestimmte bauliche Vorhaben sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Vor allem die Zusammensetzung der Bevölkerung soll mit dieser Satzung im jeweiligen Gebiet erhalten werden. Für Mieter soll das mehr Schutz bringen: Langjährige Mieter sollen etwa nicht aufgrund von umgelegten Modernisierungs-Kosten vertrieben werden.
Für Laim hat der Stadtrat jüngst drei Erhaltungssatzungs-Gebiete beschlossen. Größtenteils bestanden diese Gebiete bereits seit fünf Jahren. Sie wurden nun erneut bestätigt bzw. erweitert: „Die neuen Erhaltungssatzungen „Agnes-Bernauer-Straße“, „Friedenheimer Straße“ und „Pfarrer-Endres-Weg / Landsberger Straße“ decken in der Summe das bisherige, im April auslaufende Erhaltungssatzungsgebiet „Laim“ ab und stellen darüber hinaus südlich anschließend weitere Bereiche unter Schutz“, teilt die Stadtverwaltung mit. Alle drei Gebiete befinden sich südlich der Landsberger Straße zwischen der Fürstenrieder Straße und Lautensackstraße. Der südliche Bereich erstreckt sich bis zur Endelhauserstraße.
Unbefristeter und befristeter Schutz
2019 wurden die Methodik und der Kriterienkatalog für die Erhaltungssatzung aktualisiert und weiterentwickelt. Für unbefristete Erhaltungssatzungen erfolgt alle fünf Jahre aus Gründen der Datenaktualität eine erneute Prüfung. Für befristet erlassene Gebiete wird die Überprüfung zeitgerecht vor deren Ablauf durchgeführt. Nach jüngstem Entschluss stehen nun unter dem besonderen Schutz der Satzung auch neue Gebiete. Neben Laimer Gevierten auch etwa das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Birnauer Straße“ in Schwabing-West. Dies befindet sich zwischen den Straßenzügen Petuelring, Götzstraße, Giselherstraße, Brunnerstraße, Bamberger Straße, Schleißheimer Straße und Lerchenauer Straße. Nach Bestätigung der Vollversammlung am 18. März und der Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Satzungen „Agnes-Bernauer-Straße“, „Friedenheimer Straße“ und „Birnauer Straße“ unbefristet erlassen. Die Erhaltungssatzung „Pfarrer-Endres-Weg / Landsberger Straße“ hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren und wird rechtzeitig vor Auslauf erneut untersucht werden.
26 geschützte Gebiete
Insgesamt gibt es damit aktuell in München 26 Erhaltungssatzungsgebiete mit rund 165.000 Wohnungen, in denen etwa 289.000 Einwohner leben. Ursprünglich wurden in Laim Erhaltungssatzungs-Gebiete unter anderem deswegen erlassen, weil im Stadtbezirk 25 vergleichsweise viel modernisiert wurde. Auffallend hoch erschien damals der Anteil an größeren Umbaumaßnahmen: 6,5 Prozent des Wohnungsbestandes wurde zwischen 2008 und 2012 modernisiert. Im Erhaltungssatzungsgebiet Laim wurden demnach dreimal so viele Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wie im Vergleich zur Gesamtstadt. Weitere Informationen zur Erhaltungssatzung bietet die Stadtverwaltung auf ihrer Homepage (muenchen.de/erhaltungssatzung). Dort ist auch die Broschüre „Erhaltungssatzungen in München – 30 Jahre Milieuschutz“ zum Download abrufbar.
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