Bürger können sich einbringen
Verkehrspolitisches Gesamtkonzept 19. Stadtbezirk
Viele Bürger haben sich bei Vertretern des Bezirksausschusses im Münchner Süden (BA 19) nach dem geplanten Verkehrskonzept für den 19. Stadtbezirk erkundigt. Ludwig Weidinger, Vorsitzender des BA 19: "Wir sind öfter darauf angesprochen worden, wann das Konzept im Ausschuss behandelt wird und wie sich Bürger einbringen können."
Der Bezirksausschuss informiert nun zum aktuellen Verfahrensstand: "Der umfangreiche Entwurf der Beschlussvorlage für den Stadtrat zum verkehrspolitischen Gesamtkonzept für den 19. Stadtbezirk ist erstellt worden. Das Konzept wird derzeit im Planungsreferat abgestimmt. Ein genauer Zeitpunkt der Veröffentlichung kann momentan nicht genannt werden."
Anhörung im Frühjahr
Nach aktuellem Verfahrensstand sei mit der Anhörung, die laut BA-Satzung vorgesehen ist, im März oder April zu rechnen. Wegen des großen Interesses der Bürger am Gesamtkonzept wird der betreffende Entwurf der Beschlussvorlage mit Bekanntgabe durch den BA 19 auch im Internet unter www.ba19.de veröffentlicht. Diese Handhabung weicht vom normalen Procedere ab – Beschlussvorlagen im Entwurfsstadium werden eigentlich nur dem zuständigen BA zur Stellungnahme in meist öffentlicher Sitzung vorgelegt.
Entwurf im Internet einzusehen
Im BA 19 wird das verkehrspolitische Gesamtkonzept wie folgt behandelt: Sobald der Entwurf dem BA zugeleitet wird, legt der Vorstand des Gremiums einen Termin für die bereits beschlossene Sondersitzung zum Thema fest. Diese liegt voraussichtlich am Ende der sechswöchigen Anhörungsfrist. Zuvor ist außerdem eine Sondersitzung des Unterausschusses Verkehr geplant. Hier soll fraktionsübergreifend diskutiert werden, strittige Punkte sind zu klären. Die Fraktionen haben bis zur Sondersitzung Zeit, Stellungnahmen zu erarbeiten. Auf diesen aufbauend entwirft das Gremium eine abschließende, mehrheitsfähige Stellungnahme.
Bürgerbeteiligung möglich
Bürger, die Anregungen zum Entwurf der Beschlussvorlage haben, können diese dem BA 19 unter der E-Mail Adresse ba19@muenchen.de oder über den Postweg an die Geschäftsstelle an der Meindlstraße 14, in 81373 München, zukommen lassen. Die Anmerkungen werden allen BA-Mitgliedern zur Verfügung gestellt, das Gremium kann die Hinweise berücksichtigen, muss aber nicht. Anregungen sind bis zum Termin der Sondersitzung des Unterausschusses Verkehr einzureichen.
Die abschließende Stellungnahme des BA 19 wird anschließend von der Verwaltung in den Entwurf der Beschlussvorlage eingearbeitet. Dabei können die Anregungen des Gremiums berücksichtigt werden, das muss aber nicht der Fall sein. Eine abgeänderte Beschlussvorlage wird mit der Stellungnahme des BA 19 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Dieser kann sie unverändert übernehmen, aber auch Änderungen beantragen und beschließen.
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