Bürgerbeteiligung ausgeschlossen
Zwei Wohnhäuser an der Schaffhauser Straße geplant
Es hagelte Protestrufe einiger Bürger, als Ludwig Wörner in der Sitzung des Bezirksausschusses 19 (Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln) zum Mikrofon griff. "Aufhören!" musste sich der im Vorstand der Wohnungsgenossenschaft München-West (WGMW) tätige Wörner anhören.
Wohin fällt der Schatten?
Und darum ging's: Die WGMW plant an der Schaffhauser Straße die Errichtung zweier achtstöckiger Wohnblöcke. Auf dem Areal befinden sich derzeit oberirdische Garagenhöfe, die als zweistöckige Tiefgaragen nach unten verlegt werden sollen. Eine Bürgerin ergriff zu diesem Thema das Wort: "Niemand von uns hat etwas gegen Nachverdichtung", sagte sie. Die Anwohner hätten allerdings Probleme mit der Häuserhöhe von 24,5 Metern. Die Blöcke seien quer zu den anderen Häusern geplant. "Wenn die Riegel da stehen, bricht sich eventuell der Schall der Autobahn daran und bleibt dort stehen", so die Bürgerin. Zudem werde es eine Verschattung geben und im Winter mehr Probleme mit Eisbildung. Und: "Ein Haus ist vor dem Kindergarten geplant. Die haben dann nur noch Schatten auf ihrer Fläche." Aus all diesen Gründen forderte die Referentin eine Bürgerbeteiligung. "Wir könnten uns Wohnblöcke mit Erdgeschoss und vier Stockwerken vorstellen", sagte sie.
Vorhaben fügt sich ein
Ludwig Wörner widersprach: "Wir haben die Pläne vom Architekten, die die Schattenwürfe darstellen." Der Kindergarten sei von Schattenwurf nicht betroffen, "sondern unsere eigene Bebauung."
Michael Kollatz, Vorsitzender des Unterausschusses Bau und Planung, erklärte auf Nachfrage des Münchner Wochenanzeigers: "Wir haben Bezugsfälle in der Nähe, zum Beispiel das Sparkassenhochhaus." Auch die WGMW hat bereits langgestreckte hohe Wohnblöcke in der Nachbarschaft. Vier solcher Riegel gibt es auf dem Gelände.
Für die geplanten Häuser liege eine Bauvoranfrage vor. "Die Stadtbaukommission hat sich damit befasst und diese zustimmend zur Kenntnis genommen." Eine Bürgerbeteiligung komme nicht infrage, da sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfüge. "Hier greift Paragraph 34 des Baugesetzbuches", so Kollatz.
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