„Naturschutzgebiet wird geschädigt“
Parkverbot für die Obere Allee in der Allacher Lohe gefordert
Geht es nach dem Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) dann soll die Landeshauptstadt München das unberechtigte Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen an der „Oberen Allee“, nahe der Ludwigsfelder Straße, im Naturschutzgebiet Allacher Lohe, mit geeigneten Maßnahmen unterbinden. „Im Naturschutzgebiet Allacher Lohe befindet sich der kleine asphaltierte Weg „Obere Allee“, der durch das Naturschutzgebiet verläuft und an einem Grundstück in einem Wendehammer endet“, heißt es in dem Antrag der Grünen, den das Lokalparlament in seiner jüngsten Sitzung einstimmig so beschlossen hat.
"Parken verboten"
„In den letzten Jahren fällt zunehmend auf, dass sich in Bereichen neben dem Weg Parkbuchten gebildet haben, die häufig frequentiert werden. Das Parken und unbefugte Befahren mit Kraftfahrzeugen ist im Naturschutzgebiet verboten“, erklären die Grünen in ihrem Antrag weiter. Es sei zu beobachten, dass die Buchten dazu führen überflüssigen Grünschnitt und Kompost abzulagern, oder Gartenmöbel und Picknickzubehör für Kindergeburtstage und sonstige Freizeitaktivitäten im Schutzgebiet bequem vor Ort abladen zu können. „Das trägt letztlich dazu bei, dass die sensiblen Flächen im Naturschutzgebiet geschädigt werden.“
Große Steine oder Holzbalken
Von Seiten des BA 23 bitte man daher darum, auf der Fläche entlang des Weges „Obere Allee“ große Steine oder Holzbalken anzubringen, um das unberechtigte Parken zu verhindern. Sollte sich die Fläche nicht im Eigentum der Landeshauptstadt München befinden, solle sich die Stadt trotzdem dafür einsetzen, diese Vorrichtungen anbringen zu können. Zudem fordert das Gremium das Aufstellen eines Gesperrt-Schildes mit dem Hinweis „Anlieger frei“.
Die zuständige Polizeiinspektion Moosach (PI 44) unterstützt den Antrag und bestätigt das Problem. Das es verbotenerweise Parkbuchten gebe, könne man feststellen. Ein Schild sei zwar vorhanden, aber verschmiert. Von Seiten der PI 44 habe man die Reinigung veranlasst.
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