Kein Geländer möglich
Die kleine Mauer auf dem Weg an der Ostseite des Einkaufszentrums bleibt vorerst bestehen
Der Randstein in der Mitte des Weges entlang der Ostseite des Evers-Einkaufszentrums könne nicht durch ein Geländer ersetzt werden. „Der Hauptgrund ist, dass der Radweg – für den Fall, dass die Anlieferung durch Lkw blockiert sein sollte – der Feuerwehr als Zufahrt im Brandfall zur Verfügung stehen muss“, heißt es in einem Schreiben des Bauträgers an den Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23). „Dies ist in den Feuerwehrplänen so vorgesehen und daher rühren auch die beiden Absenkungen des Randsteins in dessen Verlauf. In diesem Bereich müsste also in jedem Fall auf ein Geländer verzichtet werden.“ Unabhängig davon habe sich die Stadt München bereits in der Planungsphase gegen einen Zaun beziehungsweise ein Geländer ausgesprochen. „Eigentlich müsste die städtische Beleuchtung doch ausreichend sein, um den Verlauf des Radweges auch bei Dunkelheit zu erkennen.“ Was noch fehle, seien die Markierungen auf dem Radweg und der Anlieferstraße selbst. Dann werde es möglicherweise leichter für die Radfahrer, diesen zu identifizieren, so der Bauträger weiter. Den BA 23 hatten einige Bürgerbeschwerden erreicht, die auf die mögliche Gefahrenstelle durch die kleine Mauer, die gerade für Radfahrer schlecht zu erkennen sei, hingewiesen haben.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23) findet am Dienstag, 14. Januar, um 19 Uhr im Vereinsheim (Eversbuschstr. 161) statt.
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