„Das ist sinnvoll“
Änderung der Satzung: Bezirksausschuss soll verpflichtend einen Inklusionsbeauftragten benennen
Der Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) unterstützt einen Vorschlag des Direktoriums der Landeshauptstadt München, die Rolle der Inklusionsbeauftragten in den Bezirksausschüssen zu stärken. Das Sozialreferat hat für diese Beauftragten konkret eine Festlegung analog §23 BA-Satzung, das heißt, eine verpflichtende Wahl von Inklusionsbeauftragten in den Bezirksausschüssen, die zudem nicht zwingend dem Gremium angehören müssen, vorgeschlagen. „Die BA-Satzung soll dahingehend geändert werden, dass ein Inklusionsbeauftragter verpflichtend benannt wird“, erklärt Heike Kainz, die Vorsitzende des BA 23. „Das finde ich recht sinnvoll und würde es befürworten.“ Das Gremium hat dem Ganzen einstimmig so zugestimmt.
Sechsstreifiger Autobahnausbau
Die Regierung von Oberbayern hat für die Planung des sechsstreifigen Ausbaus des Autobahndreiecks München Feldmoching bis zum Autobahnkreuz Neufahrn (A 92) das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Antragsunterlagen sind nach Angaben der Landeshauptstadt noch bis Montag, 19. März, im städtischen Hochhaus in der Blumenstraße 28 öffentlich ausgelegt und außerdem elektronisch unter http://ftp.muenchen.de/planref/ha1/austausch/Auslegungen/ abrufbar. Der BA 23 hat keine Einwände gegen die Planung. „Aus den Unterlagen lässt sich allerdings nicht ableiten, ob sich der Verkehrsfluss ändern wird“, gibt Pascal Fuckerieder, der Vorsitzende des Unterausschusses Verkehr, zu Bedenken.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing findet am Dienstag, 20. März, um 19 Uhr im Speisesaal des Hans-Sieber-Haues (Manzostr. 105) statt.
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