„Beobachte es mit Sorge“
Storchenweg: Ökologische Ausgleichsfläche entfernt
Weil am Storchenweg eine ökologische Vorrangfläche entfernt wurde, hat sich ein Anwohner beim Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) beschwert. „2006 gab es endlich einen Bebauungs- und einen Flächennutzungsplan für die Hackersiedlung“, erklärte der Mann bereits in der März-Sitzung des Gremiums. „Ich habe feststellen müssen, dass ein Flächennutzungsplan wohl gar nichts wert ist. Er ist mehr ein Ziel, wo es mal hingehen könnte und nicht rechtsverbindlich.“
Auf besagter ökologischen Vorrangfläche an der südlichen Seite des Storchenwegs leben nach Angaben des Mannes sehr viele Wechselkröten. Das Grundstück sei von einer ortsansässigen Gärtnerei gekauft worden. „Die ökologische Vorrangfläche ist entfernt worden. Soweit ich weiß, sollen dort Gewächshäuser sowie ein Komposthaufen entstehen“, so der Bürger. „Vielleicht könnte sich der BA das Ganze mal anschauen. Denn sollte die ökologische Vorrangfläche vernichtet werden, fände ich das sehr schwach. Ich habe der Unteren Naturschutzbehörde schon Fotos und Pläne zukommen lassen, damit sie Bescheid weiß.“ Er beobachte mit Sorge, wie der „Flächennutzungsplan aus meinem Verständnis von der dort angesiedelten Firma immer umfangreicher missachtet wird“, erklärt der Mann zudem in einem Schreiben an die Landeshauptstadt München.
„Wurden von der Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt“
Man werde den Sachverhalt mit der Verwaltung der Landeshauptstadt München aufklären, betonte Heike Kainz, die Vorsitzende des Lokalparlaments. „Wir werden da nachbohren und wenn sich Handlungsbedarf ergibt, dann kümmert sich der Unterausschuss Umwelt darum.“ Und Grünen-Fraktionssprecher Falk Lamkewitz ergänzte, dass der Vorgang von Seiten des BA 23 bereits in der Februar-Sitzung an die Stadt weitergereicht wurde. „Wir kümmern uns schon seit Wochen darum und wurden von der Stadt einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.“
Stadt hat Überprüfungen eingeleitet
Nun hat auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung reagiert. Die Angelegenheit sei bei der Unteren Naturschutzbehörde bekannt, man habe seit Beginn der Arbeiten zwei Ortsbesichtigungen durchgeführt und Überprüfungen eingeleitet, um sicher zu gehen, dass die Vorhaben im zulässigen Rahmen verwirklich werden. Wie der Bürger richtig darstelle, sei die betroffene Fläche im Flächennutzungsplan vom Storchenweg ausgehend nach Süden in einer Breite von 30 Metern als ökologische Vorrangfläche dargestellt, der Rest der Fläche und das südlich angrenzende Grundstück als landwirtschaftliche Fläche.
„Das Grundstück liegt nach unserer Kenntnis im baurechtlichen Außenbereich. Dort darf zwar grundsätzlich nicht gebaut werden. Ausgenommen sind jedoch unter anderem Vorhaben, die einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb dienen“, heißt es von Seiten des Planungsreferats. Die Bayerische Bauverordnung legt darüber hinaus fest, dass bestimmte Vorhaben, wie etwa Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze, oder Vorhaben bis zu einer bestimmten Größe, darunter Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu fünf Meter und nicht mehr als 1.600 Quadratmetern Fläche, auch ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen.
Keine naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht
„Nach den Regelungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes unterliegen Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht von der Behörde durchgeführt werden oder einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, keiner gesonderten naturschutzrechtlichen Genehmigungspflicht“, erklärte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung weiter. Der Flächennutzungsplan sei behördenverbindlich, aber nicht bindend für Privatpersonen. Solange ein Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, könne die Darstellung des Grundstücks als ökologische Vorrangfläche lediglich berücksichtigt werden.
Geeignete Gewässer für Wechselkröte
Und zu den Fragen des Artenschutzes teilt das Planungsreferat mit, dass Wechselkröten vor allem durch Bodenverdichtung entstehende Lachen als Laichgewässer nutzen. „Solche Lachen entstehen häufig durch Befahren mit Maschinen. Gewässer mit Vegetation sind für Wechselkröten auf Dauer nicht geeignet, so dass immer wieder neue Kleingewässer für eine erfolgreiche Vermehrung notwendig sind. Gerade, wenn Flächen mit Maschinen befahren werden, entstehen geeignete Kleingewässer immer wieder neu.“
Dies dürfte aus Sicht des Planungsreferats in der Vergangenheit auf dem besagten Grundstück der Fall gewesen sein. Es sei auch noch nicht ausgeschlossen, dass auch auf der neuen Lagerfläche geeignete Gewässer entstehen. Auch andere Flächen auf dem Gärtnereigelände würde immer wieder entsprechende Lachen aufweisen. Die gesetzlichen Regelungen würden zudem vorsehen, dass im Zusammenhang mit zulässigen Bauvorhaben das Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht vorliegt, wenn die ökologische Funktion der betroffenen Stätten im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt werde.
Dies ist nach Ansicht des Planungsreferats hier der Fall: „Zu den Ruhestätten zählen Winterquartiere und Tagesverstecke. Winterquartiere der Wechselkröte sind in der Umgebung noch großflächig vorhanden. Nachdem im Rahmen des Vorhabens wieder Oberboden aufgebracht werden soll, in dem Tiere besser graben können als im Kies, dürften entsprechende Quartiere in kleinerem Umfang auch wieder neu entstehen.“ Tagesverstecke sind zum Beispiel unter Steinen oder unter Pflanzencontainern. Derartige Strukturen seien in der Gärtnerei reichlich vorhanden.
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