Der neue Mietspiegel und die Mieterhöhung
Infoabend des Mietervereins München im Bauzentrum
Die häufigste Mieterhöhung bei Wohnraummietverhältnissen ist die „Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete“. Vermieter können eine solche Mieterhöhung nicht einseitig festsetzen, sondern sind an das gesetzliche Zustimmungsverfahren gebunden.
Die Rechtsanwältin Dorothea Modler vom Mieterverein München e.V. erläutert bei einem Vortrag am Mittwoch, 13. Dezember, von 18 bis 19 Uhr im Bauzentrum München (Willy-Brandt-Allee 10) die gesetzliche Grundlage für Mieter sowie Vermieter in verständlicher Form. Ferner wird Schritt für Schritt aufgezeigt, wie sich die Wirksamkeit einer solchen Mieterhöhung anhand des aktuellen Mietspiegels für München 2017 überprüfen lässt. Im Rahmen des Vortrags wird auch auf individuelle Fragen der Besucher eingegangen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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