Lust und Frust beim Paketversand
Diese Rechte haben Empfänger
Kaum ist Weihnachten in Sicht, herrscht im Versandhandel wieder Hochkonjunktur. Immer häufiger gibt es angesichts der Paketflut jedoch Probleme: verspätete, beschädigte oder verloren gegangene Päckchen oder Zusteller, die gar nicht erst klingeln, sondern direkt eine Benachrichtigungskarte für die Abholung des Pakets einwerfen. Aber welche Pflichten haben Versandunternehmen eigentlich? Und wie verhalten sich Empfänger korrekt? ROLAND-Partneranwalt Ralf Fahrenholz erklärt die Rechtslage:
Ist man verpflichtet, zum Lieferzeitpunkt zu Hause zu sein?
Nein. Ist der Empfänger nicht zu Hause, unternimmt das Logistikunternehmen einen oder mehrere Zustellversuche. Entweder es versucht, das Paket an einen Ersatzempfänger zuzustellen, oder der Empfänger erhält die Möglichkeit, das Paket an eine andere Adresse umzuleiten, oder er kann das Paket in einer Filiale bzw. einem Paketshop des jeweiligen Unternehmens abholen. Hat der Lieferdienst eine dieser drei Möglichkeiten wahrgenommen, muss er gewährleisten, dass der Empfänger von der Sendung erfährt und davon in Kenntnis gesetzt wird, wo er sie in Besitz nehmen kann.
Müssen Paketboten die Ware bis zur Haustür liefern?
Sofern für die Lieferung nichts anderes vereinbart ist (etwa „Lieferung frei Bordsteinkante“), ist der Paketdienst verpflichtet, die Ware bis zur Haustür zu liefern.
Wann gilt ein Paket als übergeben?
Ein Paket gilt mit der persönlichen Übergabe an den Empfänger als übergeben. Das Ablegen vor der Haustür ist demnach nicht rechtmäßig.
Darf der Paketbote das Päckchen beim Nachbarn abgeben?
Eine grundsätzliche Berechtigung, Pakete auch beim Nachbarn abzugeben, gibt es nicht. Viele Paketdienste regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jedoch, dass sie Pakete auch an Familienangehörige, Nachbarn oder Personen, von denen sie annehmen dürfen, dass sie zur Empfangnahme berechtigt sind, übergeben dürfen.
Muss man Pakete vom Nachbarn annehmen?
Nachbarn sind nicht verpflichtet, fremde Pakete anzunehmen. Wenn man ein Paket angenommen hat, soll dem Empfänger unverzüglich mitgeteilt werden, wo die Sendung lagert. Hat man das Päckchen unter Erbringung einer Vorleistung angenommen, muss man es erst herausgeben, wenn der Adressat die Vorleistung erstattet hat.
Was kann man tun, wenn ein Paket verloren gegangen ist oder beschädigt wurde?
Im ersten Schritt sollte man beim mit dem Versand beauftragten Unternehmen einen Nachforschungsantrag stellen. Bleibt das Paket verschwunden und handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, muss der Versender den Kaufpreis zurückerstatten. Das Logistikunternehmen wiederum ist dem Versender zum Schadenersatz verpflichtet, es haftet dann bis zur Höhe der für das Paket versicherten Summe. Erhält man ein unversehrtes Paket, dessen Inhalt jedoch beschädigt ist, muss man differenzieren: Beruht die Beschädigung darauf, dass der Inhalt nicht ordnungsgemäß verpackt wurde, hat man Schadenersatzansprüche gegenüber dem Absender.
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