"Dringender Handlungsbedarf"
Fehlender Wohnraum: Landrat Göbel sieht Wohlstand der Region in Gefahr
"Es muss in unserem gemeinsamen Interesse liegen, sowohl für Senioren, Alleinerziehende oder auch Familien mit geringem Einkommen, für Flüchtlinge nach ihrer Anerkennung und für die dringend benötigten Fachkräfte geeigneten Wohnraum vorzuhalten", hat Münchens Landrat Christoph Göbel bei der erste Wohnungsbaukonferenz im Landkreis gefordert. Gelinge das nicht, bestünde die Gefahr, dass Firmen ihre Sitze in das weiter entfernte Umland verlegen, wo ihre Beschäftigten leichter eine Wohnung finden. "Das würde der Prosperität des ganzen Landkreises schaden", so Göbel. Er sieht "dringenden Handlungsbedarf" - allerdings könne der Landkreis selbst "nicht viel bewirken", denn er habe keinerlei Planungshoheit. Er wolle aber die Kommunen durch die Bereitstellung von Wissen und Fördergeldern unterstützen, für jeden Ort passgenaue Lösungen zu entwickeln.
30.000 Wohnungen fehlen
Bei einem prognostizierten Bevölkerungswachstum von 60.000 Einwohnern in den kommenden 20 Jahren wird im Landkreis München ein Bedarf von 30.000 neuen Wohneinheiten gesehen.
Bezahlbarer Wohnraum ist schon jetzt Mangelware. Ein eklatanter Fachkräftemangel, der Wegfall von Wohnungen aus der Sozialbindung in großem Stil, ein immer geringer werdendes Flächenpotenzial bei gleichzeitig steigenden Grundstückspreisen, weiter zunehmende Lebenshaltungskosten und nicht zuletzt ein Mehr an hilfebedürftigen Menschen durch die Flüchtlingssituation tragen dazu bei, dass sich die ohnehin angespannte Wohnungssituation im Landkreis wie im gesamten Ballungsraum München in den kommenden Jahren noch einmal deutlich verschärfen werde. Die Schaffung von bezahlbarem und auch barrierefreiem Wohnraum und die Bereitstellung geförderter Wohnungen in ausreichender Anzahl zählen somit zu den großen Herausforderungen.
Zwei Jahre Wartezeit üblich
Allein im Landkreis München fallen im Zeitraum 2010 bis 2020 1.000 Wohnungen aus der Sozialbindung heraus. 2015 gab es rund 1.400 Wohnungen, die der Landkreis selbst an Berechtigte vergeben kann; davon werden aber im Schnitt jährlich nur 60 bis 80 frei werden. Dem stehen weit über 1.200 Neuanträge gegenüber. Bürger, die Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben, müssen daher rund zwei Jahre warten, ehe ihnen ein erster Vorschlag für eine Wohnung gemacht wird.
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