Mythen des Restaurantbesuchs
Zahlt der Letzte denn nun wirklich die Zeche?
Was dürfen Gäste im Lokal, und was nicht? Zahlreiche Irrtümer ranken sich um die Rechte des Gastes bei einem Restaurantbesuchs. Der Letzte zahlt die Zeche? Kommt die Rechnung nicht, darf man einfach gehen? Für Garderobe wird nicht gehaftet? Michaela Rassat, Juristin des D.A.S. Leistungsservice, räumt auf mit den Mythen und unterzieht einigen landläufigen Ansichten einem Realitätscheck.
Irrtum 1: Der Letzte zahlt die Zeche
Gerade bei einem feucht-fröhlichen Abend mit Freunden, kann das ein oder andere Getränk schon einmal vergessen werden. Das Sprichwort "Der Letzte zahlt die Zeche" hat aber keine rechtliche Grundlage. "Der letzte Gast muss nur die Speisen und Getränke bezahlen, die er tatsächlich bestellt und konsumiert hat", so Michaela Rassat, "Hat ein anderer Gast vergesse,n seine Rechnung zu bezahlen, bleiben die Kosten beim Wirt. Denn bei der Bestellung schließt der Wirt mit jedem einzelnen Gast einen eigenen Bewirtungsvertrag ab."
Irrtum 2: Kommt die Rechnung nicht, kann der Gast das Lokal verlassen
An Essen und Service des Restaurants war nichts auszusetzen, jetzt möchte der Gast aber bezahlen – und der Kellner kommt nicht. „Leider gibt es keine festen Regeln für die Wartezeit, allerdings sehen viele Juristen eine Dauer von 30 Minuten als zumutbar an”, sagt die Juristin. Kommt die Bedienung auch nach mehrfacher Aufforderung und längerer Zeit nicht, darf man sich dann auf den Heimweg machen, nachdem man Name und Anschrift hinterlegt hat, um die Rechnung über den Postweg zu begleichen. Einfacher ist es da doch, direkt auf Wirt und Kellner zuzugehen und die Rechnung an Ort und Stelle zu bezahlen.
Irrtum 3: "Für Garderobe wird nicht gehaftet"
"Wenn ein Lokal über eine zentrale Garderobe verfügt, ähnlich wie im Theater beispielsweise, und man womöglich noch einen kleinen Obulus dafür bezahlt, entsteht rechtlich gesehen ein Verwahrungsvertrag", erklärt Juristin Michaela Rassat. In dem Fall haftet der Wirt für abgegebene Kleidung, sowie den Kleidungsinhalt. Auch ein Schild wie "Für Garderobe keine Haftung" entlässt ihn nicht aus seiner Verantwortung. Hat der Gast seine Garderobe jedoch während des gesamten Aufenthalts ständig im Blick, zum Beispiel an einer Garderobe, nur einige Meter entfernt und in Sichtweite, ist das Abnehmen und Verstauen des Mantels nur eine Gefälligkeitshandlung, für welche der Lokalbesitzer keinerlei Haftung übernehmen muss.
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