Rücksichtnahme!
BA 21: Bürgerbeschwerden über zu schnelle Fahrradfahrer im Stadtpark
Zugegeben, die Wege im Pasinger Stadtpark sind stellenweise eng und der Rad- und Fußgängerverkehr besonders in den Morgen- und Abendstunden oder am Wochenende dicht. Kommen dann noch Hundebesitzer, Mütter mit Kinderwägen und Rollstuhlfahrer zu den vielen Radlern und Spaziergängern hinzu, kann sich der eine oder andere schnell im Abseits fühlen. Auf den gemeinsam genutzten Wegen für alle Parkbesucher gilt deswegen in besonderem Maße: Rücksicht auf andere nehmen und lieber langsamer als zu schnell unterwegs sein.
Der Unterausschuss (UA) Umwelt und Natur des Bezirksausschusses Pasing-Obermenzing (BA) beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit Bürgerbeschwerden über „teils rücksichtsloses Schnellfahren im Bereich des Stadtparks“. Besonders an neuralgischen Punkten, wie dem Hugo-Fey-Weg oder dem Endeweg machten die Beschwerdeführer „Radfahrer mit hohen Geschwindigkeiten“ aus. Auf Familien mit Kleinkindern, Hunde oder behinderte Personen werde keine Rücksicht genommen, so die Beschwerde.
Keine Tempo-Regelung
Doch kann man eine Tempo-15-Regelung für Radfahrer im Stadtpark durchsetzen, wie in der Beschwerde gefordert? „So etwas gibt es nicht“, erklärte dazu Edmund Hlawon von der Pasinger Polizeiinspektion 45. „In Grünanlagen gilt aber die StVO und dabei natürlich deren oberstes Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Grundsätzlich darf niemand gefährdet oder behindert werden. Das gilt für alle, die auf öffentlichen Wegen unterwegs sind.“
Zwar leitete der BA die Bürgerbeschwerde als Anfrage an das Gartenbaureferat weiter. Denn dies ist für die Ordnung und Sicherheit in den Münchner Parks zuständig. Die Parkaufsicht überwache allerdings eher Verunreinigungen, Sicherheitsfragen auf Wegen und Spielplätzen sowie unbefugtes Lagern und Übernachten in den Grünanlagen. UA-Vorsitzender Willy Schneider dazu: „Inwieweit Nutzungskonflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern dazugehören, bleibt abzuwarten.“
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