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Keine Zuschüsse über 2500 Euro mehr
Jeder zahlt Steuern, ob er will oder nicht. Das vorhandene Steuergeld möglichst sinnvoll und gerecht einzusetzen ist eine zentrale Aufgabe der gewählten Politiker. Auch die Stadtteilpolitiker im Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) beschäftigen sich bei jeder Sitzung mit der Verteilung von Steuergeld. Der Betrag, über den der BA verfügt, wird von der Stadtverwaltung jährlich neu berechnet und liegt für das laufende Jahr bei 22.900 Euro. Das Geld ist für Vereine, Initiativen oder sonstige Organisationen gedacht, die das Gemeinschaftsleben des Stadtbezirks durch Aktionen und Projekte bereichern wollen. Dafür können sie Anträge auf Zuschüsse aus dem BA-Budget stellen.
Immer wieder fiel den BA-Mitgliedern negativ auf, dass enorm hohe Summen beantragt wurden. Eine einzelne Veranstaltung mit 5000 Euro zu unterstützen sei einfach nicht verhältnismäßig, war in den Sitzungen der vergangenen Monate nicht nur einmal zu hören. Nun hat der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe eigene Budget-Regeln aufgestellt, die künftig zusätzlich zu den Richtlinien der Landeshauptstadt München gelten sollen. Punkt eins ist die Deckelung der Zuschüsse: "Im Sinne der Sparsamkeit und Chancengleichheit" werden Budgetanträge nur noch bis zu einer maximalen Höhe von 2.500 Euro pro Antrag bearbeitet.
Personalkosten
Was der zuständige Unterausschuss Budget und Finanzen ebenfalls nicht hinnimmt, sind hohe Personalkosten. Schon in der Richtlinie der Landeshauptstadt München steht unter Punkt 7.6.: Nicht zuwendungsfähig sei die "Entlohnung der eigenen ehrenamtlichen Tätigkeit des Veranstalters oder dessen Mitglieder." Bei den Bezirksausschuss-Sitzungen wurde immer wieder betont, der Zuschuss sei nicht dazu da, die Antragsteller für ihre Tätigkeit zu bezahlen. Vielmehr sollten ihnen entstehende Kosten gedeckt werden. In den neuen Budget-Regeln des Bezirksausschusses heißt es dazu als zweiten Punkt: "Personalkosten in Anträgen müssen verhältnismäßig sein und in einer Anlage detailliert und nachvollziehbar aufgelistet werden."
Stadtviertel-Bezug
Dem Finanzausschuss war es drittens ein Anliegen, ganz klar zu formulieren: "Der Antrag muss zwingend einen Bezug zum Stadtviertel haben." Das bedeutet, dass der Antragsteller im Stadtviertel wohnt, die Veranstaltung im Stadtviertel stattfindet, Nutzen für eine Institution oder Gruppe im Stadtviertel hat oder etwas Vergleichbares. Handelt es sich um ein bezirksübergreifendes Projekt, muss mindestens ein anderer BA ebenfalls beteiligt sein. Dabei muss die beantragte Zuschuss-Summe im Antrag für den BA 8 angegeben werden und der Bezug zum Stadtviertel begründet werden.
Als vierter und letzter Punkt steht in den Budget-Regeln, dass Förderungen durch Dritte, zum Beispiel das Kulturreferat, zwingend anzugeben sind und eine Kopie der Anträge und des Beschlusses beizufügen oder vor der Vollversammlung des BA 8 nachzureichen sind.
Ausnahme-Regelung
Daniel Günthör (Grüne) gab allerdings zu bedenken, dass sich der Bezirksausschuss durch die Budget-Deckelung in begründeten Ausnahmefällen eventuell selber zu sehr einschränken könnte. Also wurde noch eine Ausnahme-Regelung mit aufgenommen, bevor die Regeln einstimmig verabschiedet wurden.
In der Praxis
Zwei Budget-Anträge lagen dem Bezirksausschuss in der jüngsten Sitzung vor. Zum einen plant die Sarré Musikprojekte gGmbH mit Sitz in Straßlach im Landkreis München kurz vor Weihnachten Aufführungen von "Die Zauberflöte für Familien" in der Alten Kongresshalle. Sie hat dazu einen BA-Zuschussantrag in Höhe von 3280 Euro gestellt. "Das ist sicher eine schöne Sache", meinte Holger Henkel. Jedoch werde sie ja bereits vom Kulturreferat gefördert und ihm fehle auch der Stadtteilbezug. Auch Ulrike Boesser äußerte sich kritisch, sie störte sich an dem hohen Betrag und der Möglichkeit eines kommerziellen Hintergrunds. Der Bezirksausschuss möchte nun mehr Informationen, etwa, ob Jugendliche aus dem Stadtteil an der Aufführung mitwirken, und will sich dann mit dem Antrag in der November-Sitzung nochmal befassen.
St. Martin zu Pferd
Ein eindeutiges Votum fiel hingegen zugunsten des Antragstellers Vamuki e.V. Der Verein mit Angeboten für Eltern und Kinder veranstaltet alljährlich einen St.-Martins-Umzug mit Pferd rund um den Gollierplatz. Die Veranstaltung ist nicht nur bei Vamuki-Familien, sondern im ganzen Viertel beliebt. Deshalb war es im Bezirksausschuss keine Frage, die beantragten 405 Euro Zuschuss zu genehmigen. Am St.-Martins-Tag, dem 11. November, geht es um 16.30 Uhr vor dem Pfarrheim St. Rupert los mit einem Flötenkonzert, dann beginnt der Laternenumzug. Der Reiter vorneweg symbolisiert den Heiligen, der der Legende nach seinen Mantel mit dem Schwert durchtrennt hat, um ihn mit einem frierenden Bettler zu teilen.
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