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Verhandlung wieder vertagt

Haus mit der roten Fahne hofft weiter

Im Haus mit der roten Fahne singt der Arbeiter-Chor - entweder den Abgesang oder den Jubelgesang über das Gerichtsurteil. Am Vortag wird vor dem Landgericht nämlich über die Räumungsklage verhandelt (Näheres unter www.haus-mit-der-roten-fahne.de). (Bild: Archiv/ ds)

Zum fünften Mal hat das Landgericht München I. nun die Verhandlung zum „Haus mit der roten Fahne“ verschoben. Über das Haus in der Tulbeckstraße 4f wird seit über drei Jahren gestritten. Das Hinterhofgebäude befindet sich im Eigentum der Stadt München und wird von der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH verwaltet. Darin untergebracht ist seit rund 40 Jahren der linke Verlag „Das Freie Wort“ samt Druckerei. Hier finden zudem kulturelle Veranstaltungen statt, die politisch links ausgerichtet sind. Die GWG kündigte das Mietverhältnis zum 31. Dezember 2016 auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses. Begründet wurde die Kündigung damit, dass man das Gebäude anderen Zwecken zuführen wolle. Die städtische Wohnungsgesellschaft GWG solle hier Wohnraum für vormals obdachlose, ältere Frauen schaffen. Die Mieter aber wähnen politische Vorbehalte aus dem Stadtrat hinter der Räumungsklage. Das sogenannte Haus mit der rote Fahne gilt indes im (einstigen Arbeiterviertel) Westend als Symbol der Arbeiterbewegung. Daher setzen sich hier viele Bürger wie auch der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) für dessen Fortbestand ein.

Für Anfang Januar war ein Gerichtstermin angesetzt, der nun auf den 8. Mai vertagt wurde. Die Verschiebung lässt Wolfgang Smuda vom Haus mit der roten Fahne hoffen: „Damit kommen wir locker über die Wahlkampfrunde“. Schließlich habe man von verschiedenen Parteien durchaus Unterstützung bekommen. „Wir sind weiterhin guter Hoffnung, dass wir da bleiben dürfen.“

Wer mehr über das Haus mit der roten Fahne erfahren möchte, findet Infos im Netz unter www.haus-mit-der-roten-fahne.de.


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