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Blühstreifen an der Tramtrasse

Behörde prüft Laimer Wünsche für die Westtangente

Statt eines Gras-Bettes entlang der Tram-Westtangente regte der Bezirksausschuss Laim (BA 25) einen Blühstreifen an. Die Planer werden nun prüfen, ob zumindest kleinräumige Wiesenflächen auf einzelnen Streckenabschnitten möglich sind. (Bild: kö)

Die Tram-Westtangente soll künftig entlang der Fürstenrieder Straße führen und die Stadtbezirke Neuhausen, Laim und Sendling besser vernetzen. Beginnend am Romanplatz in Neuhausen wird die neue Tramlinie über die Fürstenrieder Straße bis zur Aidenbachstraße in Sendling fahren. Ein Großprojekt ist hier geplant, im Zuge dessen unter anderem 17 neue Haltestellen entstehen. Der Straßenraum wird sich verändern, wenn neue Gleise entlang der Fürstenrieder Straße führen. Auch sollen 269 Bäume fallen, die nach jetzigem Planungsstand zu 65 Prozent ersetzt werden sollen. Der Bezirksausschuss Laim (BA 25) verabschiedete vor rund einem halben Jahr mehrere Anträge zu ökologischen Aspekten der Tram-Westtangente, die von der Grünen-Fraktion initiiert wurden. In einem forderte das Gremium, dass im Sinne der Nachhaltigkeit statt eines Gras-Bettes ein Blühstreifen entlang der Tramtrasse bedacht werden solle. Solche Blühstreifen können jedoch nur an wenigen Stellen umgesetzt werden, wie die Stadtwerke München (SWM) und die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) in ihrem Antwortschreiben mitteilen.

Kleinräumige Wiesenflächen prüfen

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft leitete den Laimer Antrag auf Berücksichtigung von Blühstreifen entlang der neuen Tramtrasse an die Projektplaner, die SWM und die MVG weiter. Diese erläutern, dass bei der städtebaulichen Aufwertung des angrenzenden Straßenraums zur neuen Tramtrasse auch ökologische Aspekte ein Anliegen seien. Im Sinne der ökologischen Aufwertung habe man daher die Leitideen des Stadtratsbeschlusses zur Biodiversitätsstrategie (von Dezember 2018) ebenso wie das Volksbegehren „Artenvielfalt“ (von Februar 2019) in die Planung einbezogen. Den Trassenverlauf habe man in Abstimmung mit dem Baureferat/ Gartenbau auf mögliche Flächen untersucht, die sich zur Umsetzung einer ökologisch wertvollen Wiesenfläche eignen.

Drei Streckenteile sind nun zur großflächigen Wiesensaat vorgesehen: Innerhalb der Wendeschleife am Waldfriedhof, die Grünfläche am Laimer Kreisel und die Grünfläche an der Wotanstraße. Entlang der Tram-Westtangente gebe es jedoch nur wenige Stellen, auf denen mehr Wiesenstreifen sinnvoll wären. Allenfalls kleinräumige und abschnittsweise Wiesenstreifen wären denkbar, etwa an Haltestellen oder Querungen. „Wir werden die Umsetzung dieser kleinräumigen Wiesenflächen im Zuge der weiteren Planungen erneut prüfen“, erklären die Planer.

Biotope schaffen

Der vom Laimer Gremium in einem zweiten Papier vorgeschlagenen Zweitverwertung der Bäume, die im Zuge der Tram-Westtangente fallen werden, stehen SWM und MVG offen gegenüber. Man sei gerne bereit, geeignete Stämme und andere Teile der zu fällenden Bäume für Kunstwerke oder Biotope zur Verfügung zu stellen. Im Tramprojekt selbst jedoch bestehe aufgrund der engen räumlichen Grenzen des Planfeststellungsumgriffs kaum eine Möglichkeit für die Umsetzung solcher Projekte. Für die Zweitverwertung als Biotop aber könnten laut SWM und MVG Flächen innerhalb der Wendeschleife am Waldfriedhof in Frage kommen. Dies will man nun mit den zuständigen Landschaftsplanern prüfen. Auch auf den an die Trasse grenzenden öffentlichen Flächen, wie etwa am Randbereich des Südparks oder an der Fußgängerunterführung am Waldfriedhof, könnten – in Abstimmung mit den Grundeigentümern – Kleinbiotope umsetzbar sein.

Jedoch die Verwendung der Stämme für Klettergerüste für Kinder, wie sie im Antrag aus Laim vorgeschlagen wurden, lehnt das Baureferat /Gartenbau aus Sicherheitsgründen ab. Spielgeräte beziehe man ausschließlich von geeigneten und zertifizierten Spielgeräteherstellern. Und auch für Kunst am Bau an der Tram-Westtangente stünden beim Baureferat keine Mittel zur Verfügung. Kunstwerke aus diesen Baumstämmen könnten jedoch als private Initiative „bzw. von den SWM als Sondernutzung im öffentlichen Raum entstehen und platziert werden“, so der Vorschlag der Behörde.


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