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„Ehrlich und transparent“

SPD legt Finanzierungskonzept zur Sanierung des Hallenbades vor

Soll nach Angaben der Gemeinde Ende August wieder öffnen: das Karlsfelder Hallenbad. (Bild: Gemeinde Karlsfeld)

Aktuell ist das Hallenbad Karlsfeld weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Die Gemeinde möchte aufgrund aktueller Anfragen allerdings darauf hinweisen, dass die aktuelle Schließung nichts mit einer geplanten Sanierung in der Zukunft zu tun habe. Das Ziel sei weiterhin, das Hallenbad bei entsprechenden Voraussetzungen zur Öffnung durch die Regierung wieder in Betrieb zu nehmen. Leider gebe es momentan von der Regierung noch keine konkreten Eröffnungspläne für die Hallenbäder. Auch die Rahmenbedingungen, unter denen bei entsprechenden Inzidenzen eine Öffnung theoretisch möglich wäre, seien bis dato nicht bekannt, erklärt die Gemeinde Karlsfeld.

Auf Grundlage der aktuellen Informationen und fachlicher Abstimmung plane man das Hallenbad unter Vorbehalt der weiteren pandemischen Entwicklung sowie Zulässigkeiten gemäß Gesetz beziehungsweise Verordnung zum Montag, 30. August, wieder zu öffnen. Somit könne das Schwimmen sowie insbesondere das Schulschwimmen, Gruppen und Vereine unter entsprechenden Hygieneauflagen zum neuen Schuljahresbeginn sichergestellt werden. Entsprechende Einschränkungen zu Personenzahl, Nutzungsarten und Regelungen durch die dann aktuell geltenden Verordnungen und Hygienekonzepte müsse man berücksichtigen.

„Finanzierung nicht ausreichend dargestellt“

Die geplante Sanierung des Karlsfelder Hallenbades war in der jüngsten Vergangenheit in aller Munde, da eine drohende Komplettschließung im Raum stand oder zumindest befürchtet wurde. Doch von Seiten des Gemeinderates haben sich alle Fraktionen für den Erhalt und eine entsprechende Sanierung des Bades ausgesprochen.

Auch die SPD-Fraktion setzt sich für den Erhalt des Schwimmbades ein. Beate Full betonte allerdings vor kurzem im Gemeinderat, dass ihr in der gesamten Diskussion die Finanzierung noch nicht ausreichend dargestellt worden sei. „Der § 22 KommHV verlangt, dass eine Gemeinde durch den Verwaltungshaushalt ihre Tilgungen erwirtschaften kann. Für die Erwirtschaftung des Schuldendienstes 2021 bis 2024 fehlen allerdings im Verwaltungshaushalt derzeit noch Mehreinnahmen oder Einsparungen von jetzt schon 13 Millionen Euro“, erklärte die SPD-Gemeinderätin.

„Gemeinde kann Belastung nicht stemmen“

Deshalb könne die Gemeinde in den kommenden Jahren die Belastung durch den laufenden Betrieb des Hallenbades in Höhe von etwa 700.000 Euro und den zusätzlichen Schuldendienst durch die Hallenbadsanierung in Höhe von über 400.000 Euro nicht mehr stemmen. Es sei zu erwarten, dass die Rechtsaufsicht den Haushalt – analog zur Stadt Dachau – nur noch genehmigen werde.

In dem entsprechenden Schreiben des Landratsamtes an die Stadt Dachau heißt es: „Oberstes Ziel muss es sein, die dauernde Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und zu sichern. Dazu ist es unabdingbar, dass im Verwaltungshaushalt wieder eine ausreichend hohe freie Spanne erwirtschaftet wird. Ein dauerhafter Ausgleich des Verwaltungshaushalts durch Zuführungen vom Vermögenshaushalt unter Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln kann nicht hingenommen werden. Die Gesamtgenehmigung von weiteren Krediten kann auch für die Folgejahre nur für Maßnahmen, die zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder gesetzlicher Pflichtaufgaben oder im Rahmen notwendiger Verkehrssicherungspflichten unabdingbar und unaufschiebbar sind, in Aussicht gestellt werden.“

„Durchführbare Gegenfinanzierung“

Aus diesen Zeilen ist nach Ansicht von Beate Full zu entnehmen, dass vermutlich von der Rechtsaufsicht keine Kredite für die Hallenbadsanierung genehmigt werden, da der Betrieb eines Hallenbades eine freiwillige Leistung darstelle. Deshalb müsse klargestellt sein, wie eine durchführbare Gegenfinanzierung dazu aussehen solle. Eine Gegenfinanzierung durch weitere Kreditaufnahmen, ohne dass momentan die Rückzahlung darstellbar sei, könne keine Lösung sein. „An dieser Stelle muss unseren Bürgern auch einmal ehrlich und transparent erklärt werden, dass ein Weiterbestehen des Hallenbades unweigerlich zu einer höheren Belastung der Bürger durch die Beteiligung an den Kosten führen wird“, betonte Beate Full.

Finanzierungskonzept

Von Seiten der SPD-Fraktion lege man deshalb folgendes Finanzierungskonzept vor: Die zu erwartenden Sanierungskosten in Höhe von zirka 10,2 Millionen Euro netto führen bei einer Finanzierung über 25 Jahre zu einem Schuldendienst in Höhe von 406.000 Euro pro Jahr. Zuzüglich der jährlichen Betriebskosten des Hallenbades in Höhe von 700.000 Euro ergebe das einen gesamten Mittelbedarf pro Jahr von 1.1 Millionen Euro. Die Gegenfinanzierung kann nach Ansicht der SPD-Gemeinderätin mittels Erhöhung der Grundsteuer von 400 auf 470 Prozent erfolgen. „Dies würde einer Mehrbelastung eines Vier-Personen-Haushalt mit zirka 70 Euro im Jahr entsprechen und zu voraussichtlichen Mehreinnahmen von 507.000 Euro führen. Mit zusätzlichen Mehreinnahmen von 643.000 Euro aus einer Erhöhung der Gewerbesteuer von 350 auf 380 Prozent ergibt sich dann eine Summe zur Gegenfinanzierung von insgesamt 1.150.000 Euro.“

Durch diese Maßnahmen könne man die Mittel für den laufenden Betrieb, sowie auch die Mittel zur Kredittilgung schlüssig und ausreichend gegenfinanzieren. „Und nur wenn es der Gemeinde gelingt eine reelle Gegenfinanzierung der laufenden Betriebskosten und der Sanierungskosten vorzulegen, kann mit einer Zustimmung der Rechtsaufsicht gerechnet werden“, meint Beate Full. „Mit diesem Gegenfinanzierungsvorschlag kann ein Weiterbetrieb des Hallenbades verantwortet werden, da der laufende Betrieb und der Schuldendienst für die Sanierung den Verwaltungshaushalt nicht belasten wird. Die Hebesätze können Zug um Zug gesenkt werden, wenn der Schuldendienst wieder durch den Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden kann.“


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