Weniger Lärm um den Anger
Künftig weniger Veranstaltungen am Laimer Anger
Etliche Anwohner des Laimer Angers fühlten sich in diesem Jahr durch die zahlreichen Veranstaltungen, die auf der öffentlichen Grünfläche an der Agnes-Bernauer-Straße stattfanden, belästigt. Es hagelte Beschwerden sowohl wegen des Veranstaltungslärms als auch wegen der Dauer der einzelnen Aktionen sowie die Veranstaltungsdichte. Kritik übten die Nachbarn auch an der Qualität der gebotenen Veranstaltungen und sähen etwa die „Ramschmärkte“ gerne ganz abgeschafft. Die vielen Klagen, die beim Laimer Bezirksausschuss (BA) und beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) vorgebracht wurden, zeigen nun Wirkung: Im nächsten Jahr sollen die Veranstaltungen auf dem Laimer Anger um die Hälfte reduziert werden.
Nur noch 30 Veranstaltungstage
Besonders hoch war die Veranstaltungsdichte in diesem Jahr: Rund 60 Tage lang über das Jahr verteilt – vor allem aber in den Sommermonaten – war der Anger von Märkten, Festen und Events belegt. „Das ist klar zu viel“, räumt Christopher Habl vom KVR ein. Zu viel wurde den Anwohnern auch die laute Musik, die vom Anger ausstrahlte. Ebenso der Geruch: „Auch das Grillen mit Holzkohle war ein Problem“, erklärt Christopher Habl. Das KVR will nun die Regelungen für den Laimer Anger nachbessern und schlug vor: Künftig sollen zwischen den einzelnen Veranstaltungen je zwei Wochenenden Pause liegen. „Damit fallen 50 Prozent der Veranstaltungen weg“, meint Habl. Im Stadtbezirk 24 (Feldmoching - Hasenbergl) habe die Behörde mit dieser Maßnahme jedenfalls Erfolge am Dülferanger erzielt. Ausnahmeentscheidungen will man sich jedoch auch künftig vorbehalten. Eintägige Aktionen, wie zum Beispiel das Osterfeuer, sollen auch weiterhin genehmigt werden. Das Grillen mit Holzkohle werde jedoch ab jetzt strikt untersagt. Zudem könne man überlegen, ob man nachbessern muss, was das abendliche Veranstaltungsende angeht. Bislang darf bis 22 Uhr Musik gespielt werden, so besagt es die festgelegte Ruhezeit. „Hier gibt es die Überlegung früher Schluss zu machen“, erklärt Habl. Der Laimer BA befürwortet die Lösungsvorschläge des KVR und entschied einstimmig, dass diese ab sofort in Kraft treten sollen. Denn ab Oktober beginnt bereits wieder die Anmeldung und Planung der Veranstaltungen für das nächste Jahr – für diese sollen die neuen Richtlinien nun bereits gelten. Ganz ausgeräumt sind damit die Probleme um den Anger aber noch nicht. „Vielen sind die Märkte und auch deren Dauer über 14 Tage ein Dorn im Auge“, bemerkt SPD-Fraktionssprecherin Martha Mertens.
Märkte sind rechtlich privilegiert
Per Bürgerpost hatten sich Stadtteilbewohner über das Angebot auf den Märkten beklagt und moniert, dass die „Ramschmärkte“ zu lange dauern würden. „Qualitativ bessere Sachen würden wir begrüßen“, findet auch Martha Mertens. „Geschmacksfragen“ aber könne das Amt nicht beeinflussen, stellt Habl klar. Und auch was die Dauer der Märkte angehe, werde man nicht viel verändern können. Märkte seien rechtlich privilegiert und dürften laut Gewerbeordnung bis zu 16 Tagen dauern. „Der Alpenmarkt wird aber am Anger nicht mehr stattfinden“, verspricht Habl.
Mehr Mitspracherecht wünscht sich der BA für die Zukunft, was die Veranstaltungsplanung am Anger angeht. „Es gab auch schon Veranstaltungen, bei denen der BA „nein“ gesagt hat und das KVR darüber hinweggegangen ist“, moniert Jutta Hofbauer von den Grünen. Ärgerlich sei es, wenn der BA zu spät über geplante Veranstaltungen informiert werde und somit der Möglichkeit beraubt werde, diese abzulehnen. Das KVR aber stellt klar: Ein „Nein“ des BA reicht nicht, um eine Veranstaltung zu verhindern. "Der BA hat Empfehlungscharakter, aber kein Entscheidungsrecht. Das KVR ist die Genehmigungsbehörde.“
Für lärmgeplagte Anwohner aber gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zur Wehr zu setzen. „Anwohner haben die Möglichkeit sich an das Referat für Umwelt zu wenden. Dies führt Lärmpegelmessungen in der eigenen Wohnung durch“, erklärt Habl. Die Ergebnisse solcher Lärmpegelmessungen wären vor Gericht gültig und verbesserten die Einschätzung über die tatsächliche Lärmbelastung für Anwohner.
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