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„So pragmatisch wie möglich verfahren“

Kita-Besuch: Landkreis verlangt keinen aufwändigen PCR-Test für Schnupfennasen

Der Landkreis München habe entschieden, so pragmatisch wie möglich zu verfahren, erklärt Landrat Christoph Göbel. (Bild: LRA)

Die Verunsicherung unter den Eltern ist groß. Viele Kinder bringen dieser Tage aus Schule oder Kita Schreiben mit nach Hause, in denen die Eltern darauf hingewiesen werden, dass Kinder mit Erkältungssymptomen die Einrichtungen erst wieder besuchen dürfen, wenn sie einen negativen Coronatest vorlegen. In dem Bewusstsein, dass ein PCR-Test nicht allerorts ad hoc zu bekommen ist und Testergebnisse bis zu 48 Stunden auf sich warten lassen, hat der Landkreis entschieden, dass alternativ auch ein Attest, in dem der Arzt bescheinigt, dass das Kind nicht an Corona erkrankt ist, ausreichend ist. Kann der Arzt nicht sicher ausschließen, dass eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, so kann er statt des aufwändigen PCR-Tests auch einen so genannten Corona-Schnelltest (Antigentest) durchführen. Dieser zeigt innerhalb weniger Minuten an, ob eine Infektion vorliegt oder nicht. Nur wenn der Schnelltest ein positives Ergebnis zeigt, muss zusätzlich ein PCR-Test folgen.

Ärztliches Attest reicht aus

„Mir ist es zum einen oberstes Anliegen, die Rückkehr zum Homeschooling in großem Umfang so lange wie möglich zu vermeiden. Genauso ist mir aber auch wichtig, dass einzelne Kinder aufgrund leichter Erkältungsanzeichen nicht daran gehindert werden, Schule, Hort oder Kita zu besuchen. Daher haben wir uns im Landkreis München entschieden, so pragmatisch wie möglich zu verfahren. Ein ärztliches Attest, möglicherweise auf Basis eines Corona-Schnelltests, reicht deshalb aus, um auch mit geringeren Erkältungssymptomen eine Einrichtung besuchen zu können“, so Landrat Christoph Göbel.

Mittlerweile sind mehrere amtlich zugelassene Schnelltests im Handel, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Infektion nachweisen bzw. ausschließen können. Das Ergebnis ist meist innerhalb von 15 Minuten verfügbar. Ist ein Kind jedoch als Kontaktperson der Kategorie 1 in Quarantäne, müssen nach den geltenden Vorgaben weiterhin PCR-Tests durchgeführt werden.


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