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Wirklich nichts zu machen?

Weitere Beratungen übers "Döner macht schöner"-Haus

Die Nachbarn sollen Klage gegen den Eigentümer einreichen: Das "Dönerhaus" Schwanthalerstraße 119 war wieder Thema im Bezirksausschuss. (Bild: ds)

Dass kaum Handlungsmöglichkeiten bestehen, was das leer stehende "Döner macht schöner"-Haus an der Schwanthalerstraße 119 betrifft, musste der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) in seiner Sondersitzung im Januar zur Kenntnis nehmen. Wegen gesundheitlicher Bedenken hatte sich der BA jedoch ans Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) gewandt und um einen Ortstermin zur Begutachtung der durch Ratten- und Taubenbefall entstandenen Schäden gebeten. Die prompte Antwort fiel für das Gremium jedoch wieder enttäuschend aus: "Genau dieses Schreiben haben wir vor ein paar Jahren schon bekommen", meinte der stellvertretende BA-Vorsitzende Thomas Hofstätter (CSU).

Stadttauben würden nicht als Tiere zählen, von denen konkrete Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung ausgehen, heißt es auch wieder im aktuellen Schreiben. Das RGU sehe also keine infektionsschutzrechtliche Grundlage, auf Privatgrund Eigentümern Maßnahmen gegen Stadttauben aufzuerlegen oder selber zu veranlassen.  Und auf eine Einnistung von Wanderratten am Gebäude hätten sich bei einer Überprüfung keinerlei Hinweise ergeben. Allerdings gebe es Wanderratten in der Grünanlage auf der gegenüberliegenden Straßenseite, und dort werde das RGU auch wieder Bekämpfungsmaßnahmen durchführen.

Einer gemeinsamen Begehung stehe man grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, jedoch sei dem RGU "mangels geeigneter Rechtsgrundlagen bzw. Zuständigkeiten keine Begutachtung der am Anwesen entstandenen Schäden bzw. Nistmöglichkeiten für Stadttauben möglich". Auch müsse sich die Begehung auf öffentlich zugängliche Bereiche beschränken, weil kein Betretungsrecht für Privatanwesen bestehe.

Ansprüche der Nachbarn

"Es gibt ein aktuelles Verwaltungsgerichts-Urteil, dass Tauben Ungeziefer sind", merkte Ulf Schröder (SPD) an: "Dieses Urteil sollten wir dem RGU übermitteln."

Wilhelm Mundigl (SPD) forderte die Eigentümer der unmittelbaren Nachbargebäude auf, sich mit ihren Beschwerden schriftlich ans RGU zu wenden, um die Zustände zu dokumentieren. Die Nachbarn hätten zivilrechtliche Ansprüche, die sie dem Eigentümer gegenüber geltend machen könnten.


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