Weiterhin Tempo 50
Absage an Geschwindigkeitsbeschränkung in der Ridlerstraße
Innerorts sollte langsamer gefahren werden, dafür setzten sich viele Initiativen wie auch politische Parteien ein. Im Bezirk Schwanthalerhöhe regten etwa im Frühjahr 2021 die Grünen zusammen mit der Fraktionsgemeinschaft Die Linke und ödp im Bezirksausschuss (BA) Schwanthalerhöhe an, dass München sich als Modellkommune für eine Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 bewerben solle. In dieser Anregung berief man sich auf eine schon lange bestehende Forderung des Deutschen Städtetags, wonach Tempo 30 die bislang geltende Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 innerorts ablösen sollte. Im Herbst legte der BA Schwanthalerhöhe einen Antrag nach und forderte bei der Stadtverwaltung, dass eine Tempo 30-Zone konkret für die Ridlerstraße, besonders im Abschnitt zwischen Ganghoferstraße und Heimeranplatz geprüft werden möge. Dies wurde von Stadtteilbewohnern immer wieder gewünscht. Die Antwort des Mobilitätsreferats dazu lautete, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Tempo-30 Regelung in diesem Straßenabschnitt nicht gegeben seien.
„Keine Besonderheiten“
Laut Straßenverkehrsordnung ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich auf 50 Kilometer pro Stunde festgelegt. „Das Mobilitätsreferat kann von dieser Vorgabe bspw. nur in den Fällen abweichen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erhebliche Gefahrenlage besteht“, heißt es im behördlichen Antwortschreiben an den BA Schwanthalerhöhe. Solche besondere örtliche Verhältnisse könnten etwa in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen, der anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein. In der Ridlerstraße sei überdies bereits eine Regelung getroffen, die von der gängigen Tempo 50-Regelung abweicht: „So ist in der Ridlerstraße im Umgriff der „Mittelschule an der Ridlerstraße“ bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet und umgesetzt worden“, erklärt das Mobilitätsreferat. Die Beschränkung gilt an Werktagen, Montag bis Freitag, jeweils zwischen 7 und 18 Uhr. Darüber hinaus aber wolle man keine Tempoeinschränkungen ausweisen. „In der übrigen Zeit bzw. dem bis dato ungeregelten kurzen Abschnitt weist die Ridlerstraße nach Verlauf, Ausstattung und Profilierung keine Besonderheiten auf, die dauerhaft (und) ohne zeitliche Beschränkung eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung rechtfertigen könnten.“
Keine erhöhten Unfallraten
Zudem seien in der Ridlerstraße im Vergleich zu ähnlichen Strecken keine erhöhten Unfallraten zu verzeichnen, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung begründen würden, erklärt das Mobilitätsreferat weiter. Eine Nachfrage beim Polizeipräsidium München habe dies bestätigt. „Des Weiteren liegen für die Ridlerstraße gem. Lärmkartierung auch keine Anhaltspunkte für eine unzumutbare Verkehrslärmbelastung vor, die das Treffen von straßenverkehrlichen Maßnahmen rechtfertigen würden. Das gleiche gilt für Immissionen durch Luftschadstoffe“, argumentiert die Behörde weiter.
Zusammenfassend lägen also die gesetzlichen Voraussetzungen für eine weitere Beschränkung (über die getroffene Regelung bzgl. der „Mittelschule an der Ridlerstraße“ hinaus) nicht vor. Demnach darf in der Ridlerstraße auch weiterhin 50 gefahren werden. Dem BA reichen die Ausführungen des Mobilitätsreferats indes nicht aus. Das Gremium folgte dem Vorschlag aus dem Unterausschuss Verkehr, wonach gefordert wird: Sollte es zur Sachlage in der Ridlerstraße ein „seriöses Gutachten“ geben, will der BA dieses einsehen.
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