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Sommerterrassen auch im Winter

Bis März dürfen Schankflächen weiter genutzt werden

Genehmigung verlängert: Die provisorischen Sommerterrassen dürfen weitere sechs Monate lang genutzt werden - ursprünglich galt die Regelung nur bis Ende September. (Bild: kö)

Den Sommer über brachten die vielseitig gestalteten Parkplatz-Terrassen ein neues Flair ins Viertel. Etliche Gastwirte aus dem Westend nutzten die Möglichkeit, ihre Schankflächen im Freien zu erweitern. Die rasche und unbürokratische Genehmigung der Stadtverwaltung erlaubte es, dass neben Plätzen und Straßenabschnitten auch öffentliche Parkplätze, dort wo es die Straßenverhältnisse und baulichen Gegebenheiten vor Ort erlaubten, zu sogenannten Schanigärten umgewandelt wurden. Mit den zusätzlichen Gastgärten sollte den Wirten geholfen werden, trotz der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, noch Umsatz zu machen. Nun entschied der Kreisverwaltungsausschuss per Mehrheitsbeschluss, dass die Münchner Gastwirte die provisorischen Schankflächen auch über die Wintermonate weiter betreiben dürfen. Bis März 2021 gelten die Ausnahmegenehmigungen für die extra Schankflächen.

„Schwer nachvollziehbar“

Rund 1.000 Parkplätze galt es in den letzten Monaten stadtweit zu streichen, damit die provisorischen Gastgärten entstehen konnten. Das Konzept kam bei den meisten dennoch gut an. Viele Stadtteilbewohner im Westend befürworteten die Bestuhlung der Parkplätze und ließen sich den Sommer über gern draußen bewirten. Die Wirte indes freuten sich, dass sie die begrenzte, den coronabedingten Abstandsregeln geschuldete Platzzahl in ihren Lokalen durch die zusätzlichen Tische aufstocken konnten. Wie aber ist mit den Freischankflächen zu verfahren, wenn Lokale, zum Beispiel wegen Urlaub, vorübergehend zumachen? Das fragte jüngst ein Stadtteilbewohner beim Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) nach. Ein Lokal in der Westendstraße blieb eine Woche lang wegen Betriebsferien geschlossen. Der Schanigarten jedoch wurde erhalten und blockierte zwei Parkplätze, obwohl er in dieser Zeit nicht betrieben wurde. „Dies ist für die Anwohner, die dringend auf einen Parkplatz angewiesen sind und im Übrigen die Gebühr für den Anwohnerparkausweis bezahlt haben, schwer nachvollziehbar“, erklärte der Stadtteilbewohner. „Die Parkplatzsituation in unserem Viertel ist ohnehin bereits sehr angespannt.“ Daher fragte der Anwohner, ob die Parkplätze, wenn auch nur für die kurze Dauer der urlaubsbedingten Lokalschließung, nicht freigegeben werden müssten. Der BA Schwanthalerhöhe gab das Bürgeranliegen an die Stadtverwaltung weiter. Die Antwort der Behörde wird nun abgewartet, denn die Frage zum Umgang mit den Gastgärten wird sich auch für die Herbst- oder Weihnachtsferien stellen.

Bedingungen für Winter-Schanigärten

Abzuwarten bleibt auch wie viele Gastwirte überhaupt von der Möglichkeit der Winter-Terrassen Gebrauch machen. Zwar bleibt die Nutzung der zusätzlichen Freischankflächen wie bisher gebührenfrei. Schließlich sollten die Parkplatz-Terrassen den pandemiegebeutelten Wirten helfen und ihnen ermöglichen, auf ihren Umsatz zu kommen. Und auch in den nächsten Monaten ist damit zu rechnen, dass die Gasträume aufgrund der gebotenen Abstandsregeln nicht voll besetzt werden können. Für die Winternutzung der Schanigärten aber gibt es nun Bedingungen: Zwar dürfen während der kalten Monate Heizpilze aufgestellt werden, diese müssen jedoch mit Ökostrom betrieben werden. Auch ist es erlaubt, die Flächen zu überdachen. Für einen aufwändigen Wetterschutz jedoch brauchen Wirte eine zusätzliche Genehmigung.


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