„Keinen Präzedenzfall schaffen“
Entscheidung über dauerhafte Schanigärten vertagt
Von 165 konzessionierten Gaststättenbetrieben auf der Schwanthalerhöhe haben nach Auskunft des Kreisverwaltungsreferats (KLVR) 47 einen sogenannten Schanigarten aufgebaut. 129 Parkplätze fielen dafür im Viertel weg, um darauf 678 Gastplätzen im Freien zu schaffen. Was eigentlich als Ausnahmeregelung begonnen hatte, um Wirten zu ermöglichen trotz Corona-Einschränkungen etwas Umsatz zu schaffen, soll auch in den nächsten Jahren möglich sein. Der Stadtrat gab im Mai dafür grünes Licht, dass die Schanigärten jeweils von April bis Oktober weiterbetrieben werden. Jedoch müssen die meisten Wirte ab 2022 so wie vor der Pandemie Anträge für die Baugenehmigung stellen. Thomas Eberlein, der Wirt vom Augustiner Bürgerheim in der Gollierstraße sprach als einer der ersten im Bezirksausschuss (BA) Schwanthalerhöhe vor, weil er seine Freischankfläche zur Dauereinrichtung machen will. „Der Schanigarten wird bei Wind und Wetter genutzt“, so Eberlein. Im BA zögert man nun noch mit einer endgültigen Entscheidung über die Gewährung einer dauerhaften Erlaubnis für die Freischankfläche. „Wir wollen keinen Präzedenzfall schaffen“, sagt Holger Henkel (SPD). Bevor Genehmigungen ausgesprochen werden, will man Bilanz ziehen und die Erfahrung mit den Schanigärten auswerten.
Gleiche Kriterien für alle
Pandemiebedingt hatte man es den Gastwirten leichter machen wollen, draußen Freischankflächen einzurichten. Daher gab es ein vereinfachtes Antragsprozedere. Zwar soll es auch in den nächsten Jahren möglich sein, Schanigärten auf öffentlichem Grund einzurichten. Aber: „Wenn die gastronomische Außenfläche über 40 Quadratmeter groß ist oder im Außenbereich mehr Gastplätze als im Innenbereich vorhanden sind, sind die Freischankflächen ab 2022 allerdings wieder baugenehmigungspflichtig“, erklärt ein Sprecher des KVR auf Anfrage. Ab April 2022 können diese Freischankflächen folglich nur erneut genehmigt werden, wenn der entsprechende Bauantrag genehmigt ist.
Der Bau-Ausschuss unter Vorsitz von Holger Henkel (SPD) riet dazu, nicht sofort über den Antrag vom Bürgerheim-Wirt zu entscheiden. „Wir haben uns nicht gegen Schanigärten ausgesprochen“, betont Henkel. „Aber wir sollten uns erstmal einen Überblick über die Gesamtsituation verschaffen.“ Man wolle sich mit dem KVR austauschen, nachhaken, wie die Gärten von den Anwohnern angenommen wurden und schließlich ein für alle Wirte gültiges Konzept erstellen. Andernfalls würde der BA für jeden eingereichten Antrag einzeln beraten. „Man sollte nachvollziehbare Kriterien schaffen, die dann für alle gelten“, ergänzt Ulrike Boesser (SPD). Für transparente Regeln spricht sich auch Uwe Trautmann (CSU) aus: „ Ich sehe die Gefahr, dass sonst manche Wirte bevorzugt werden.“
Beschwerden über Lärm und Parkplatzwegfall
Ginge es nach BA-Vorsitzenden Sibylle Stöhr (Grüne), sollte Eberlein sofort die Genehmigung für die dauerhafte Einrichtung seiner Freischankfläche bekommen. „Die rechtliche Grundlage hat der Stadtrat dafür ja schon geschaffen“, erklärt sie. Anwohner seien kaum vom Schanigarten betroffen und es entfalle auch nur ein Parkplatz. Denn obwohl Eberlein auf vier Parkplätzen Paletten ausgelegt, Tische, Stühle und Sonnenschirme aufgestellt hat, können man am Seitenzaun des Schanigartens noch drei Wagen parken. Eberlein drängt nach: „Je länger ihr mit der Entscheidung wartet, desto mehr verhindert ihr die Schanigärten.“
Von Florian Kraus (Grüne) kommt indes der Verweis darauf, dass Lärmeschwerden des letzten Jahres wohl vorrangig wegen „Party-Leuten“ etwa an der Parkstraße/ Schwanthalerstraße gemeldet wurden, weniger jedoch wegen der Speisegäste in den Schanigärten. Auf Anfrage beziffert das KVR die Beschwerden wegen des Wegfalls von Parkplätzen auf stadtweit 179 Beschwerden, sechs davon auf der Schwanthalerhöhe.
Mit nur einer Stimme Mehrheit entschied der BA, die Entscheidung über Eberleins Antrag vorerst auszusetzen. Bis November will man mehr Infos einholen und dann über die Handhabe mit den Schanigärten entscheiden.
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