Infoabend und Gerichtstermin
Neues vom "Haus mit der roten Fahne"
In Sachen Räumungsklage gegen das "Haus mit der roten Fahne" steht der nächste Gerichtstermin an. Eine erste Verhandlung der Räumungsklage hat im Oktober 2017 stattgefunden. Das Gericht hat der Klägerin, der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS), aufgetragen, mit konkreten Plänen darzulegen, dass der Stadtratsbeschluss vom Februar 2017 (sozialer Wohnungsbau im Rahmen des „Konzeptionellen Mietwohnungsbau“) überhaupt umsetzbar ist.
Im Stadtviertel gab es zuvor eine breite Welle der Solidarität mit den Nutzern des Hauses, die die Mietkündigung als einen Akt staatlicher Willkür einstufen (Westend-Anzeiger berichtete).
"Die Sache ,Haus mit der Roten Fahne' geht nicht nur die Organisationen an, die dieses Haus nutzen. Es geht um die Verteidigung der Meinungs-, Vereinigungs- und Pressefreiheit, darum, der Willkür staatlichen Handelns, der Verschwendung unserer Steuergelder und dem Ausverkauf unserer Stadtviertel Einhalt zu gebieten", erklärt Stephan Eggerdinger für die Nutzer des Hauses. Niemand solle sich "mehr für dumm verkaufen lassen, dass ausgerechnet im letzten Hinterhof mit ein paar Dunkelkammer-Kleinstwohnungen die Wohnungsnot der Werktätigen beseitigt werden soll".
Ein Informationsabend zum Stand der Dinge findet am Donnerstag, 22. März, ab 18 Uhr vor Ort in der Tulbeckstraße 4f statt. Es werden Originalaufnahmen aus der Stadtratssitzung vom 15. Februar 2017 gezeigt. Am Freitag, 23. März, wird die Räumungsklage gegen das „Haus mit der Roten Fahne“ vor dem Landgericht München I verhandelt, Prielmayerstraße 7, Raum 212, Beginn ist um 13 Uhr. Besucher sollten Zeit für die Einlasskontrolle einplanen. Unter www.haus-mit-der-roten-fahne.de stehen ausführliche Informationen einschließlich eines Spendenaufrufs für die Kosten der Prozesse.
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