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Fußgängerzone „Am Bavariapark“

Rund um den Schneckenplatz wird es autofrei

Platz für Fußgänger und Radfahrer: Die Adresse „Am Bavariapark“ wird weitgehend zur Fußgängerzone. (Bild: kö)

Der sogenannte Schneckenplatz ist längst autofrei und damit Fußgängern und Radfahrern vorbehalten. Nun sollen auch angrenzende Straßenbereiche zur Fußgängerzone werden. Der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) hatte diese schon lange gewünscht, nun bestätigt das Kreisverwaltungsreferat (KVR), dass die Adresse „Am Bavariapark“ als Fußgängerzone beschildert werden solle. Konkret geht es um den östlichen Einfahrtsbereich der Straße „Am Bavariapark“ (bei den Pollern), also im Platzbereich der „Alten Kongresshalle“. Hier wird die Fußgängerzone ausgewiesen und ergänzt mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ sowie dem Zusatz „Lieferverkehr für Fahrzeuge bis 7,5 t (Tonnen) zulässiges Gesamtgewicht frei“. Ebenso wird am westlichen Einfahrtsbereich der Straße „Am Bavariapark“ (im Bereich der Poller – Hans-Dürrmeier-Weg) beschildert. Und schließlich wird auch im nördlichen Einfahrtsbereich der Straße „Am Bavariapark“ (bei den Pollern, überdachter Durchgang zwischen den Anwesen Am Bavariapark 5 – südlich Franziska-Bilek-Weg) entsprechend ausgewiesen. Die bislang hier postierten Haltverbotsbeschilderungen sollen im Zuge der neuen Beschilderung entfernt werden.

Nur noch Lieferverkehr

Anlass zur Ausweisung der neuen Fußgängerzone boten die abgeschlossenen Bauarbeiten vor dem Jugendhotel an der Theresienhöhe 15. Hier war bis vor kurzem noch eine provisorisch befestigte Restfläche zu sehen, die sich von der Flächengestaltung des Schneckenplatzes unterschied. Nachdem die Hochbaumaßnahmen am Hotel abgeschlossen waren, wurde die Platzfläche kürzlich entsprechend des Gesamtkonzeptes (mit dem Wachenzeller Dolomit) vereinheitlicht. Die Arbeiten sind seit Mitte Juli beendet. „Der Bereich ist gewidmet als „beschränkt-öffentlicher Weg, Fußverkehr und Radfahrer frei“, erklärt dazu das KVR. Da der Platzbereich auch durch Lieferverkehr (u.a. für die Kongresshalle) befahrbar sein muss, ist eine Widmungserweiterung (Lieferverkehr bis 7,5 Tonnen frei) beantragt. „Die Errichtung einer Fußgängerzone mit der Hinweisbeschilderung „Radfahrer frei“ und „Lieferverkehr bis 7,5 t frei“ ist somit aufgrund der vorliegenden Widmung bzw. nach der durchgeführten Widmungserweiterung möglich“, erläutert die Behörde.

Im BA 8 freute man sich jüngst über die behördliche Zusage. Vor allem weil es in der Vergangenheit häufig, etwa zu Zeiten des Oktoberfestes, widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge auf dem Platz gab. Die offizielle Fußgängerzone sei nun geeignet, „um diese Ordnungswidrigkeit entsprechend zu ahnden“, teilt das KVR mit.


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